Revision [3eb3ec0]
Letzte Änderung am 2021-08-06 12:33:37 durch holland2
ADDITIONS
Im Bereich Urheberrecht kommt Künstliche Intelligenz als Schöpfer für die unterschiedlichsten Werkarten in Betracht. Beispielsweise wurde 2018 in einem New Yorker Auktionshaus ein von einem auf Künstlicher Intelligenz basierendem Algorithmus geschaffenes Bild für umgerechnet 380.500,- Euro versteigert,<sup><a href="#fn1">[564]</a></sup> welches als solches grundsätzlich den bildenden Künsten gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 4 UrhG zuzuordnen ist. Darüber hinaus ist auch im Teilbereich des Maschinenlernens die Schaffung von trainierbaren Datenmodellen mittels Algorithmen möglich, die auf Künstlicher Intelligenz basieren. Neben den oben näher erläuterten neuronalen Netzen können auch durch evolutionäre Algorithmen trainierbare Rechenmodelle erstellt werden. Das besondere bei der auf Evolutionsalgorithmen basierenden Künstlichen Intelligenz ist dabei, dass der gewonnene Ziel-Algorithmus nicht durch einen menschlichen Programmierer festgelegt worden ist, sondern von dem Programm selbstständig angepasst und weiterentwickelt wurde.<sup><a href="#fn1">[565]</a></sup> Das führt dazu, dass das endgültige Computerprogramm nicht mehr als von einem Menschen, sondern durch den lernfähigen KI-Algorithmus selbst geschaffen anzusehen ist.<sup><a href="#fn1">[566]</a></sup> Es stellt sich somit die Frage, ob Künstliche Intelligenz ein eigenes Urheberrecht an selbstständig geschaffenen Erzeugnissen erhalten kann bzw. ob ein Urheberrecht von derart hergestellten Arbeitsergebnissen zugunsten eines Menschen bestehen könnte.
<div id="fn1">[565] <I>Kruse et al</I>, in: Kruse/Borgelt/Braune/Klawonn/Moewes/Steinbrecher Computational Intelligence, S. 163 ff; Papastefanou, Genetic Breeding Algorithms als Form des „Machine Learnings“ im Urheber- und Patentrecht, CR 2019, 209, 210 ff.
DELETIONS
Im Bereich Urheberrecht kommt Künstliche Intelligenz als Schöpfer für die unterschiedlichsten Werkarten in Betracht. Beispielsweise wurde 2018 in einem New Yorker Auktionshaus ein von einem auf Künstlicher Intelligenz basieren-dem Algorithmus geschaffenes Bild für umgerechnet 380.500,- Euro versteigert,<sup><a href="#fn1">[564]</a></sup> welches als solches grundsätzlich den bildenden Künsten gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 4 UrhG zuzuordnen ist. Darüber hinaus ist auch im Teilbereich des Maschinenlernens die Schaffung von trainierbaren Datenmodellen mittels Algorithmen möglich, die auf Künstlicher Intelligenz basieren. Neben den oben näher erläuterten neuronalen Netzen können auch durch evolutionäre Algorithmen trainierbare Rechenmodelle erstellt werden. Das besondere bei der auf Evolutionsalgorithmen basierenden Künstlichen Intelligenz ist dabei, dass der gewonnene Ziel-Algorithmus nicht durch einen menschlichen Programmierer festgelegt worden ist, sondern von dem Programm selbstständig angepasst und weiterentwickelt wurde.<sup><a href="#fn1">[565]</a></sup> Das führt dazu, dass das endgültige Computerprogramm nicht mehr als von einem Menschen, sondern durch den lernfähigen KI-Algorithmus selbst geschaffen anzusehen ist.<sup><a href="#fn1">[566]</a></sup> Es stellt sich somit die Frage, ob Künstliche Intelligenz ein eigenes Urheberrecht an selbstständig geschaffenen Erzeugnissen erhalten kann bzw. ob ein Urheberrecht von derart hergestellten Arbeitsergebnissen zugunsten eines Menschen bestehen könnte.
<div id="fn1">[565] Kruse et al, in: Kruse/Borgelt/Braune/Klawonn/Moewes/Steinbrecher Computational Intelligence, S. 163 ff; Papastefanou, Genetic Breeding Algorithms als Form des „Machine Learnings“ im Urheber- und Patentrecht, CR 2019, 209, 210 ff.
Revision [c9f51d6]
Bearbeitet am 2021-07-13 17:51:45 von Frederike.Mohr
ADDITIONS
[Zu D.I.1. Kein Urheberrecht zu Gunsten der Künstlicher Intelligenz](https://npr.hs-schmalkalden.de/1.KeinUrheberrechtzuGunstenvonKünstlicherIntelligenz)

Revision [7a9a678]
Bearbeitet am 2020-11-24 11:20:45 von legal98
ADDITIONS
# I. Urheberrechtlicher Schutz von KI-Ergebnissen

Im Bereich Urheberrecht kommt Künstliche Intelligenz als Schöpfer für die unterschiedlichsten Werkarten in Betracht. Beispielsweise wurde 2018 in einem New Yorker Auktionshaus ein von einem auf Künstlicher Intelligenz basieren-dem Algorithmus geschaffenes Bild für umgerechnet 380.500,- Euro versteigert,<sup><a href="#fn1">[564]</a></sup> welches als solches grundsätzlich den bildenden Künsten gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 4 UrhG zuzuordnen ist. Darüber hinaus ist auch im Teilbereich des Maschinenlernens die Schaffung von trainierbaren Datenmodellen mittels Algorithmen möglich, die auf Künstlicher Intelligenz basieren. Neben den oben näher erläuterten neuronalen Netzen können auch durch evolutionäre Algorithmen trainierbare Rechenmodelle erstellt werden. Das besondere bei der auf Evolutionsalgorithmen basierenden Künstlichen Intelligenz ist dabei, dass der gewonnene Ziel-Algorithmus nicht durch einen menschlichen Programmierer festgelegt worden ist, sondern von dem Programm selbstständig angepasst und weiterentwickelt wurde.<sup><a href="#fn1">[565]</a></sup> Das führt dazu, dass das endgültige Computerprogramm nicht mehr als von einem Menschen, sondern durch den lernfähigen KI-Algorithmus selbst geschaffen anzusehen ist.<sup><a href="#fn1">[566]</a></sup> Es stellt sich somit die Frage, ob Künstliche Intelligenz ein eigenes Urheberrecht an selbstständig geschaffenen Erzeugnissen erhalten kann bzw. ob ein Urheberrecht von derart hergestellten Arbeitsergebnissen zugunsten eines Menschen bestehen könnte.

**Fußnoten**

<div id="fn1">[564] Zeit Online, Auktionshaus versteigert erstmals KI-Gemälde.
<div id="fn1">[565] Kruse et al, in: Kruse/Borgelt/Braune/Klawonn/Moewes/Steinbrecher Computational Intelligence, S. 163 ff; Papastefanou, Genetic Breeding Algorithms als Form des „Machine Learnings“ im Urheber- und Patentrecht, CR 2019, 209, 210 ff.
<div id="fn1">[566] Vgl. Papastefanou, Genetic Breeding Algorithms als Form des „Machine Learnings“ im Urheber- und Patentrecht, CR 2019, 209, 210 ff.
DELETIONS
# I. Urheberrechtlicher Schutz von KI- Ergebnissen
Revision [541f6da]
Bearbeitet am 2020-11-13 10:03:08 von Frederike.Mohr
ADDITIONS
# I. Urheberrechtlicher Schutz von KI- Ergebnissen
DELETIONS
Urheberrechtlicher Schutz von KI- Ergebnissen
Revision [b4468d2]
Die älteste bekannte Version dieser Seite wurde von Frederike.Mohr am 2020-11-12 16:03:59 erstellt
ADDITIONS
Urheberrechtlicher Schutz von KI- Ergebnissen