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Kommentar von
antoma
15.03.2018 13:03:57
Nach § 6 StromGVV hat der Grundversorger die Vertäge mit dem Netzbetreiber abzuschließen. \
Bei Stromunterbrechung der Versorgunsleitung, lässt er Grundversorger aber immer noch den Letztverbraucher mit gegen den Netzbetreiber klagen.
\ Bei Stromunterbrechung der Versorgunsleitung, lässt er Grundversorger aber immer noch den Letztverbraucher mit gegen den Netzbetreiber klagen.