Revision [ec8ed7c]
Letzte Änderung am 2020-06-25 10:59:53 durch Oksana Neopagitova
ADDITIONS
#### **Fallbeispiel 4 - Comicfiguren**
DELETIONS
### Fallbeispiel 4 - Comicfiguren
Revision [c740db0]
Bearbeitet am 2020-02-11 23:54:23 von Oksana Neopagitova
ADDITIONS
### Fallbeispiel 4 - Comicfiguren


##### Geschäftsfähigkeit


##### A. Sachverhalt

Der neunjährige Klaus (K) ist großer Fan der Action-Serie „Killer-Heros“.
Als er auf dem Heimweg von der Schule in einem Spielzeugladen eine streng limitierte Auflage der Figuren seiner Comic-Helden zum Kaufpreis von 29,99 € sieht, ist er hellauf begeistert. Da er auf jeden Fall verhindern möchte, dass ihm jemand diesen „Schatz“ wegschnappt, beschließt er die Figuren sofort mit nach Hause zu nehmen. Bezahlen möchte K diese mit seinem Taschengeld. Da er an diesem Tag kein Geld mit sich hat, erklärt er dem Verkäufer (V), dass er die 29,99 € am nächsten Tag vorbei bringen werde. V zeigt sich einverstanden. Am nächsten Tag macht sich K auf den Weg, um die Figuren bei V zu bezahlen. Unterwegs trifft er jedoch auf seinen Freund (F), der ihn stattdessen zu einem gemeinsamen Fernsehnachmittag überredet. Als er am Abend nach Hause kommt, hat K die ausstehende Zahlung an V völlig vergessen. Als K nichts mehr von sich hören lässt, wendet sich V an dessen Eltern. Diese erklären dem V, dass sie die Begeisterung ihres Sohnes für die Serie „Killer-Heros“ nicht teilen und daher mit dem Kauf der Figuren nicht einverstanden sind. Sie versprechen dem V dafür zu sorgen, dass K ihm die Figuren zurückgibt.
V ist über das Verhalten der Eltern empört – schließlich hätte K doch das Taschengeld von ihnen bekommen. V möchte nicht die Figuren zurück, sondern den Kaufpreis.


<span style="text-decoration:underline;">Fallabwandlung 1</span>

K ist 5 Jahre alt.


<span style="text-decoration:underline;">Fallabwandlung 2</span>

K ist 17 Jahre alt. Als er den Kaufpreis nicht wie vereinbart am nächsten Tag vorbei bringt und V sich an dessen Eltern wenden möchte, sind diese verreist. K möchte die Figuren noch immer unbedingt behalten, in 4 Tagen hat er Geburtstag.
Was kann V tun um an sein Geld zu kommen?



##### B. Frage

Hat V einen Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises in Höhe von 29,99 &#8364; gegenüber K?



##### 1. Lösungsskizze

Hat V einen Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises in Höhe von 29,99 &#8364; gegenüber K?
Voraussetzung: Anspruch erworben, nicht verloren, durchsetzbar

**A. Anspruch erworben?**
Vor.: zwischen K und V Vertrag geschlossen, inhaltlich KV i.S.d. [**§ 433 BGB**](http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__433.html) und dieser wirksam


>> **I. Vertragsschluss** **<span style="color:green">(+)</span>**
>> Vor.: zwei übereinstimmende WE
>>Hier: K und V hinsichtlich Kauf der Comicfigur zum Preis i.H.v. 29,99 &#8364;

>> **II. Inhalt** **<span style="color:green">(+)</span>**
>>Hier: Vertrag stellt inhaltlich KV i.S.d. [**§ 433 BGB**](http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__433.html) dar


>> **III. Wirksamkeit**
>> **<span style="color:red">P</span>** Fraglich ob Kaufvertrag wirksam ist
>> Unwirksam gem. [**§ 108 Abs. 1 BGB**](http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__108.html)?
>> Vor.: K gehört Personenkreis §§ 2, 106 BGB an und in §[**§ 107 ff. BGB**](http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__107.html) keine Vorschrift, durch die Rechtsgeschäft wirksam wird


>>> **1. Beschränkte Geschäftsfähigkeit** **<span style="color:green">(+)</span>**
>>>Hier: K 9 Jahre alt
>>>Gehört Personenkreis §§ 2, 106 BGB an
>>>

>>> **2. Wirksamkeit gem. [**§ 107 BGB**](http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__107.html)**
>>>Vor.: lediglich rechtlicher Vorteil des K durch RG oder Eltern als gesetzl. Vertreter i.S.d. [**§ 1629 Abs. 1 BGB**](http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1629.html) Kauf eingewilligt haben


>>>> **a) Lediglich rechtlicher Vorteil** **<span style="color:red">(-)</span>**
>>>>Vor.: Betroffenen entsteht aus Geschäft keinerlei rechtliche Verpflichtung (keine wirtschaftliche Betrachtung) **<span style="color:red">(-)</span>**
>>>> Hier: Aus KV für K Pflicht zur Kaufpreiszahlung


>>>> **b) Einwilligung der Eltern** **<span style="color:red">(-)</span>**
>>>>Hier: Eltern wissen nichts vom Kauf
>>>>Ausdrückliche Einwilligung ([**§ 183 BGB**](http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__183.html)) liegt nicht vor


>>>> **c) Wirksamkeit gem. 107 BGB** **<span style="color:red">(-)</span>**


>>> **3. Wirksamkeit gem. [**§ 110 BGB**](http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__110.html)** **<span style="color:red">(-)</span>**
>>> Vor.: K vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, sie für diesen Zweck oder zur freien Verfügung von gesetzl. Vertreter o. mit dessen Zustimmung von Dritten überlassen wurden
>>>Hier: K nimmt Comicfigur mit nach Hause ohne vereinbarten Kaufpreis zu zahlen
>>>Bewirkung der vertragsmäßen Leistung **<span style="color:red">(-)</span>**
>>>Hier: Unerheblich, ob Mittel zur freien Verfügung


>>> **4. Wirksamkeit gem. [**§ 108 BGB**](http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__108.html)** **<span style="color:red">(-)</span>**
>>> Vor.: nachträgliche Zustimmung (Genehmigung [**§ 184 Abs .1 BGB**](http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__184.html)) des gesetzl. Vertreters von K **<span style="color:red">(-)</span>**
>>>Hier: Erklärung der Eltern des K gegenüber V, dass mit Kauf nicht einverstanden


>>> **5. Wirksamkeit Kaufvertrag** **<span style="color:red">(-)</span>**
>>>

>> **IV. Zwischenergebnis**
>>Anspruch erworben **<span style="color:red">(-)</span>**

**B. Ergebnis**
Anspruch V gegen K gem. [**§ 433 Abs. 2 BGB**](http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__433.html) **<span style="color:red">(-)</span>**




##### 2. Lösungsskizze Fallabwandlung 1


>> **III. Wirksamkeit**
>> **<span style="color:red">P</span>** Fraglich ob Kaufvertrag wirksam ist
>>Unwirksam gem. [**§ 105 Abs. 1 BGB**](http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__105.html)?
>>Vor.: K gehört Personenkreis der Geschäftsunfähigen i.S.d. [**§ 104 BGB**](http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__104.html) an
>>Geschäftsunfähig gem. § 104 Nr. 1 BGB wer 7. Lebensjahr nicht vollendet hat
>>Hier: K 5 Jahre alt


>> **IV. Zwischenergebnis**
>>Anspruch erworben **<span style="color:red">(-)</span>**

**B. Ergebnis**
Anspruch V gegen K gem. § 433 II BGB **<span style="color:red">(-)</span>**




##### 3. Lösungsskizze Fallabwandlung 2

>> **III. Wirksamkeit**
>> **<span style="color:red">P</span>** Fraglich ob Kaufvertrag wirksam ist
>>Wirksamkeit gem. §§ 108 I i.V.m. III ?
>>Vor.: K unbeschränkt geschäftsfähig geworden
>>Gem. [**§ 108 Abs. 3 BGB**](http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__108.html) tritt Genehmigung Minderjährigen an Stelle seiner Eltern, wenn er unbeschränkt geschäftsfähig geworden ist
>>Gem. [**§ 2 BGB**](http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__2.html) Eintritt Volljährigkeit mit Vollendung des 18. Lebensjahres
>>Hier:K wird in 4 Tagen 18 Jahre alt Genehmigung von K tritt dann gem. §§ 2, 108 III BGB an Stelle Genehmigung Eltern

V könnte warten bis K volljährig ist und er Kauf selbst genehmigen kann.




##### 4. Formulierungsvorschlag

V könnte gegenüber K einen Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises gemäß [**§ 433 Abs. 2 BGB**](http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__433.html) haben.
Voraussetzung hierfür ist, dass V den Anspruch erworben und nicht verloren hat und dieser durchsetzbar ist.


**A. Anspruchserwerb**
V könnte den Anspruch gegenüber K erworben haben.
Voraussetzung ist, dass zwischen K und V ein Vertrag geschlossen wurde, der inhaltlich ein Kaufvertrag i.S.d. [**§ 433 BGB**](http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__433.html) ist und dieser wirksam ist.

>> **I. Vertragsschluss**
>>Zunächst müsste zwischen K und V ein Vertrag geschlossen worden sein.
>>Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist das Vorliegen zweier übereinstimmender Willenserklärungen.
>>Laut Sachverhalt haben sich K und V hinsichtlich des Kaufs der Comicfiguren zum Preis von 29,99 &#8364; geeinigt.
>>Die Willenserklärungen stimmen überein.
>>Zwischen K und V wurde somit ein Vertrag geschlossen.

>> **II. Inhalt**
>>Der Vertrag stellt inhaltlich einen Kaufvertag i.S.d. [**§ 433 BGB**](http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__433.html) dar.

>> **III. Wirksamkeit**
>>Fraglich ist hier allerdings, ob der Kaufvertrag wirksam ist.
>>Der Kaufvertrag könnte im vorliegenden Fall gemäß [**§ 108 Abs. 1 BGB**](http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__108.html) unwirksam sein.
>>Voraussetzung hierfür ist, dass K dem Personenkreis der §§ 2, 106 BGB angehört und es in den §§ 107 ff BGB keine Vorschriften gibt, durch die das Rechtsgeschäft wirksam ist.

>>> **1. Beschränkte Geschäftsfähigkeit**
>>>Laut Sachverhalt ist K 9 Jahre alt. Er gehört damit dem Personenkreis der §§ 2, 106 BGB an, ist also in seiner Geschäftsfähigkeit beschränkt.

>>> **2. Wirksamkeit gemäß [**§ 107 BGB**](http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__107.html)**
>>>Die Wirksamkeit des Kaufvertrags könnte sich aus [**§ 107 BGB**](http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__107.html) ergeben.
>>>Demnach wäre der Kaufvertrag wirksam, wenn dieses Rechtsgeschäft lediglich rechtlich vorteilhaft für K wäre oder seine Eltern als gesetzliche Vertreter i.S.d.§ 1629 I BGB, in den Kauf eingewilligt hätten.

>>>> **a) Lediglich rechtlicher Vorteil**
>>>>Ein lediglich rechtlicher Vorteil liegt vor, wenn dem Betroffen aus dem Geschäft keinerlei rechtliche Verpflichtungen entstehen.
>>>>Dabei spielt die wirtschaftliche Betrachtung keine Rolle. Aus dem Kaufvertrag ergibt sich für K die Pflicht, den Kaufpreis zu zahlen.
>>>>Dadurch ist der lediglich rechtliche Vorteil nicht gegeben.

>>>> **b) Einwilligung der Eltern**
>>>>Laut Sachverhalt wissen die Eltern nichts von dem Kauf der Figuren. Ihre ausdrückliche Einwilligung ([**§ 183 BGB**](http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__183.html)) zum Kauf liegt demnach nicht vor.

>>>> **c) Der Vertrag ist nicht gem. [**§ 107 BGB**](http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__107.html) wirksam.**

>>> **3. Wirksamkeit gemäß § 110 BGB**
>>>Der Kaufvertrag könnte gemäß [**§ 110 BGB**](http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__110.html) wirksam sein.
>>>Voraussetzung hierfür ist, dass K die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zur freien Verfügung von seinen gesetzlichen Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen wurden.
>>>Laut Sachverhalt nimmt K die Comicfiguren mit nach Hause, ohne den vereinbarten Kaufpreis zu bezahlen. Die vertragsmäße Leistung wurde von K somit nicht bewirkt.
>>>Unerheblich ist daher, ob ihm die Mittel zur freien Verfügung von seinen Eltern überlassen worden sind.
>>>Der Vertrag ist nicht gem. [**§ 110 BGB**](http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__110.html) wirksam.

>>> **4. Wirksamkeit gemäß [**§ 108 Abs. 1 BGB**](http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__108.html)**
>>>Der Kaufvertrag könnte gemäß § 108 I BGB durch nachträgliche Zustimmung (Genehmigung, § 184 I BGB) des gesetzlichen Vertreters des K wirksam geworden sein.
>>>Laut Sachverhalt erklären die Eltern des K gegenüber V, dass sie mit dem Kauf der Figuren nicht einverstanden sind. Eine Genehmigung durch die Eltern i.S.d. § 184 I BGB liegt somit nicht vor.
>>>Der Vertrag ist demnach auch nicht gemäß § 108 I BGB wirksam.

>>> **5. Der Kaufvertrag ist folglich nicht wirksam.**

>> **IV. Zwischenergebnis**
>>V hat den Anspruch auf Kaufpreiszahlung gemäß § 433 II BGB gegenüber K nicht erworben.

**B. Ergebnis**
V hat keinen Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises gemäß [**§ 433 Abs. 2 BGB**](http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__433.html).



##### 5. Formulierungsvorschlag Fallabwandlung 1


>> **III. Wirksamkeit**
>>Der zwischen V und K geschlossene Kaufvertrag könnte hier gemäß § 105 I BGB unwirksam sein, wenn K dem Personenkreis der Geschäftsunfähigen ([**§ 104 BGB**](http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__104.html)) angehört.
>>Geschäftsunfähig ist gemäß § 104 Nr. 1 BGB wer das siebente Lebensjahr nicht vollendet hat.
>>Laut Sachverhalt ist K 5 Jahre alt und damit also nach § 104 Nr. 1 BGB geschäftsunfähig.
>>Der Kaufvertrag ist folglich gemäß § 105 I BGB unwirksam.

>> **IV. Zwischenergebnis**
>>V hat den Anspruch auf Kaufpreiszahlung gemäß § 433 II BGB gegenüber K nicht erworben.

**B. Ergebnis**
V hat somit keinen Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises gemäß § 433 II BGB.



##### 6. Formulierungsvorschlag Fallabwandlung 2

Der zwischen K und V geschlossene Kaufvertrag könnte gemäß §§ 108 I, i.V.m. III wirksam sein.
Gemäß [**§ 108 Abs. 3 BGB**](http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__108.html) tritt die Genehmigung des Minderjährigen an die Stelle seiner Eltern, wenn dieser unbeschränkt geschäftsfähig geworden ist.
Gemäß [**§ 2 BGB**](http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__2.html) tritt die Volljährigkeit mit Vollendung des 18. Lebensjahres ein.
Laut Sachverhalt wird K in 4 Tagen 18 Jahre alt. Seine Genehmigung (§ 184 I BGB) tritt dann gemäß §§ 2, 108 III BGB an die Stelle der Genehmigung seiner Eltern.
V könnte somit warten bis K volljährig ist und er den Kauf selbst genehmigen kann.
DELETIONS
### Fallbeispiel 4 - Comicfiguren
##### Geschäftsfähigkeit
##### A. Sachverhalt
Der neunjährige Klaus (K) ist großer Fan der Action-Serie &#8222;Killer-Heros&#8220;.
Als er auf dem Heimweg von der Schule in einem Spielzeugladen eine streng limitierte Auflage der Figuren seiner Comic-Helden zum Kaufpreis von 29,99 &#8364; sieht, ist er hellauf begeistert. Da er auf jeden Fall verhindern möchte, dass ihm jemand diesen &#8222;Schatz&#8220; wegschnappt, beschließt er die Figuren sofort mit nach Hause zu nehmen. Bezahlen möchte K diese mit seinem Taschengeld. Da er an diesem Tag kein Geld mit sich hat, erklärt er dem Verkäufer (V), dass er die 29,99 &#8364; am nächsten Tag vorbei bringen werde. V zeigt sich einverstanden. Am nächsten Tag macht sich K auf den Weg, um die Figuren bei V zu bezahlen. Unterwegs trifft er jedoch auf seinen Freund (F), der ihn stattdessen zu einem gemeinsamen Fernsehnachmittag überredet. Als er am Abend nach Hause kommt, hat K die ausstehende Zahlung an V völlig vergessen. Als K nichts mehr von sich hören lässt, wendet sich V an dessen Eltern. Diese erklären dem V, dass sie die Begeisterung ihres Sohnes für die Serie &#8222;Killer-Heros&#8220; nicht teilen und daher mit dem Kauf der Figuren nicht einverstanden sind. Sie versprechen dem V dafür zu sorgen, dass K ihm die Figuren zurückgibt.
V ist über das Verhalten der Eltern empört &#8211; schließlich hätte K doch das Taschengeld von ihnen bekommen. V möchte nicht die Figuren zurück, sondern den Kaufpreis.
<span style="text-decoration:underline;">Fallabwandlung 1</span>
K ist 5 Jahre alt.
<span style="text-decoration:underline;">Fallabwandlung 2</span>
K ist 17 Jahre alt. Als er den Kaufpreis nicht wie vereinbart am nächsten Tag vorbei bringt und V sich an dessen Eltern wenden möchte, sind diese verreist. K möchte die Figuren noch immer unbedingt behalten, in 4 Tagen hat er Geburtstag.
Was kann V tun um an sein Geld zu kommen?
##### B. Frage
Hat V einen Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises in Höhe von 29,99 &#8364; gegenüber K?
##### 1. Lösungsskizze
Hat V einen Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises in Höhe von 29,99 &#8364; gegenüber K?
Voraussetzung: Anspruch erworben, nicht verloren, durchsetzbar
**A. Anspruch erworben?**
Vor.: zwischen K und V Vertrag geschlossen, inhaltlich KV i.S.d. [**§ 433 BGB**](http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__433.html) und dieser wirksam
>> **I. Vertragsschluss** **<span style="color:green">(+)</span>**
>> Vor.: zwei übereinstimmende WE
>>Hier: K und V hinsichtlich Kauf der Comicfigur zum Preis i.H.v. 29,99 &#8364;

>> **II. Inhalt** **<span style="color:green">(+)</span>**
>>Hier: Vertrag stellt inhaltlich KV i.S.d. [**§ 433 BGB**](http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__433.html) dar

>> **III. Wirksamkeit**
>> **<span style="color:red">P</span>** Fraglich ob Kaufvertrag wirksam ist
>> Unwirksam gem. [**§ 108 Abs. 1 BGB**](http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__108.html)?
>> Vor.: K gehört Personenkreis §§ 2, 106 BGB an und in §[**§ 107 ff. BGB**](http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__107.html) keine Vorschrift, durch die Rechtsgeschäft wirksam wird

>>> **1. Beschränkte Geschäftsfähigkeit** **<span style="color:green">(+)</span>**
>>>Hier: K 9 Jahre alt
>>>Gehört Personenkreis §§ 2, 106 BGB an
>>>
>>> **2. Wirksamkeit gem. [**§ 107 BGB**](http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__107.html)**
>>>Vor.: lediglich rechtlicher Vorteil des K durch RG oder Eltern als gesetzl. Vertreter i.S.d. [**§ 1629 Abs. 1 BGB**](http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1629.html) Kauf eingewilligt haben

>>>> **a) Lediglich rechtlicher Vorteil** **<span style="color:red">(-)</span>**
>>>>Vor.: Betroffenen entsteht aus Geschäft keinerlei rechtliche Verpflichtung (keine wirtschaftliche Betrachtung) **<span style="color:red">(-)</span>**
>>>> Hier: Aus KV für K Pflicht zur Kaufpreiszahlung

>>>> **b) Einwilligung der Eltern** **<span style="color:red">(-)</span>**
>>>>Hier: Eltern wissen nichts vom Kauf
>>>>Ausdrückliche Einwilligung ([**§ 183 BGB**](http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__183.html)) liegt nicht vor

>>>> **c) Wirksamkeit gem. 107 BGB** **<span style="color:red">(-)</span>**

>>> **3. Wirksamkeit gem. [**§ 110 BGB**](http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__110.html)** **<span style="color:red">(-)</span>**
>>> Vor.: K vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, sie für diesen Zweck oder zur freien Verfügung von gesetzl. Vertreter o. mit dessen Zustimmung von Dritten überlassen wurden
>>>Hier: K nimmt Comicfigur mit nach Hause ohne vereinbarten Kaufpreis zu zahlen
>>>Bewirkung der vertragsmäßen Leistung **<span style="color:red">(-)</span>**
>>>Hier: Unerheblich, ob Mittel zur freien Verfügung

>>> **4. Wirksamkeit gem. [**§ 108 BGB**](http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__108.html)** **<span style="color:red">(-)</span>**
>>> Vor.: nachträgliche Zustimmung (Genehmigung [**§ 184 Abs .1 BGB**](http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__184.html)) des gesetzl. Vertreters von K **<span style="color:red">(-)</span>**
>>>Hier: Erklärung der Eltern des K gegenüber V, dass mit Kauf nicht einverstanden

>>> **5. Wirksamkeit Kaufvertrag** **<span style="color:red">(-)</span>**
>>>
>> **IV. Zwischenergebnis**
>>Anspruch erworben **<span style="color:red">(-)</span>**

**B. Ergebnis**
Anspruch V gegen K gem. [**§ 433 Abs. 2 BGB**](http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__433.html) **<span style="color:red">(-)</span>**
##### 2. Lösungsskizze Fallabwandlung 1
>> **III. Wirksamkeit**
>> **<span style="color:red">P</span>** Fraglich ob Kaufvertrag wirksam ist
>>Unwirksam gem. [**§ 105 Abs. 1 BGB**](http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__105.html)?
>>Vor.: K gehört Personenkreis der Geschäftsunfähigen i.S.d. [**§ 104 BGB**](http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__104.html) an
>>Geschäftsunfähig gem. § 104 Nr. 1 BGB wer 7. Lebensjahr nicht vollendet hat
>>Hier: K 5 Jahre alt

>> **IV. Zwischenergebnis**
>>Anspruch erworben **<span style="color:red">(-)</span>**

**B. Ergebnis**
Anspruch V gegen K gem. § 433 II BGB **<span style="color:red">(-)</span>**
##### 3. Lösungsskizze Fallabwandlung 2
>> **III. Wirksamkeit**
>> **<span style="color:red">P</span>** Fraglich ob Kaufvertrag wirksam ist
>>Wirksamkeit gem. §§ 108 I i.V.m. III ?
>>Vor.: K unbeschränkt geschäftsfähig geworden
>>Gem. [**§ 108 Abs. 3 BGB**](http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__108.html) tritt Genehmigung Minderjährigen an Stelle seiner Eltern, wenn er unbeschränkt geschäftsfähig geworden ist
>>Gem. [**§ 2 BGB**](http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__2.html) Eintritt Volljährigkeit mit Vollendung des 18. Lebensjahres
>>Hier:K wird in 4 Tagen 18 Jahre alt Genehmigung von K tritt dann gem. §§ 2, 108 III BGB an Stelle Genehmigung Eltern

V könnte warten bis K volljährig ist und er Kauf selbst genehmigen kann.
##### 4. Formulierungsvorschlag
V könnte gegenüber K einen Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises gemäß [**§ 433 Abs. 2 BGB**](http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__433.html) haben.
Voraussetzung hierfür ist, dass V den Anspruch erworben und nicht verloren hat und dieser durchsetzbar ist.
**A. Anspruchserwerb**
V könnte den Anspruch gegenüber K erworben haben.
Voraussetzung ist, dass zwischen K und V ein Vertrag geschlossen wurde, der inhaltlich ein Kaufvertrag i.S.d. [**§ 433 BGB**](http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__433.html) ist und dieser wirksam ist.
>> **I. Vertragsschluss**
>>Zunächst müsste zwischen K und V ein Vertrag geschlossen worden sein.
>>Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist das Vorliegen zweier übereinstimmender Willenserklärungen.
>>Laut Sachverhalt haben sich K und V hinsichtlich des Kaufs der Comicfiguren zum Preis von 29,99 &#8364; geeinigt.
>>Die Willenserklärungen stimmen überein.
>>Zwischen K und V wurde somit ein Vertrag geschlossen.

>> **II. Inhalt**
>>Der Vertrag stellt inhaltlich einen Kaufvertag i.S.d. [**§ 433 BGB**](http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__433.html) dar.

>> **III. Wirksamkeit**
>>Fraglich ist hier allerdings, ob der Kaufvertrag wirksam ist.
>>Der Kaufvertrag könnte im vorliegenden Fall gemäß [**§ 108 Abs. 1 BGB**](http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__108.html) unwirksam sein.
>>Voraussetzung hierfür ist, dass K dem Personenkreis der §§ 2, 106 BGB angehört und es in den §§ 107 ff BGB keine Vorschriften gibt, durch die das Rechtsgeschäft wirksam ist.

>>> **1. Beschränkte Geschäftsfähigkeit**
>>>Laut Sachverhalt ist K 9 Jahre alt. Er gehört damit dem Personenkreis der §§ 2, 106 BGB an, ist also in seiner Geschäftsfähigkeit beschränkt.

>>> **2. Wirksamkeit gemäß [**§ 107 BGB**](http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__107.html)**
>>>Die Wirksamkeit des Kaufvertrags könnte sich aus [**§ 107 BGB**](http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__107.html) ergeben.
>>>Demnach wäre der Kaufvertrag wirksam, wenn dieses Rechtsgeschäft lediglich rechtlich vorteilhaft für K wäre oder seine Eltern als gesetzliche Vertreter i.S.d.§ 1629 I BGB, in den Kauf eingewilligt hätten.

>>>> **a) Lediglich rechtlicher Vorteil**
>>>>Ein lediglich rechtlicher Vorteil liegt vor, wenn dem Betroffen aus dem Geschäft keinerlei rechtliche Verpflichtungen entstehen.
>>>>Dabei spielt die wirtschaftliche Betrachtung keine Rolle. Aus dem Kaufvertrag ergibt sich für K die Pflicht, den Kaufpreis zu zahlen.
>>>>Dadurch ist der lediglich rechtliche Vorteil nicht gegeben.

>>>> **b) Einwilligung der Eltern**
>>>>Laut Sachverhalt wissen die Eltern nichts von dem Kauf der Figuren. Ihre ausdrückliche Einwilligung ([**§ 183 BGB**](http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__183.html)) zum Kauf liegt demnach nicht vor.

>>>> **c) Der Vertrag ist nicht gem. [**§ 107 BGB**](http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__107.html) wirksam.**

>>> **3. Wirksamkeit gemäß § 110 BGB**
>>>Der Kaufvertrag könnte gemäß [**§ 110 BGB**](http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__110.html) wirksam sein.
>>>Voraussetzung hierfür ist, dass K die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zur freien Verfügung von seinen gesetzlichen Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen wurden.
>>>Laut Sachverhalt nimmt K die Comicfiguren mit nach Hause, ohne den vereinbarten Kaufpreis zu bezahlen. Die vertragsmäße Leistung wurde von K somit nicht bewirkt.
>>>Unerheblich ist daher, ob ihm die Mittel zur freien Verfügung von seinen Eltern überlassen worden sind.
>>>Der Vertrag ist nicht gem. [**§ 110 BGB**](http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__110.html) wirksam.

>>> **4. Wirksamkeit gemäß [**§ 108 Abs. 1 BGB**](http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__108.html)**
>>>Der Kaufvertrag könnte gemäß § 108 I BGB durch nachträgliche Zustimmung (Genehmigung, § 184 I BGB) des gesetzlichen Vertreters des K wirksam geworden sein.
>>>Laut Sachverhalt erklären die Eltern des K gegenüber V, dass sie mit dem Kauf der Figuren nicht einverstanden sind. Eine Genehmigung durch die Eltern i.S.d. § 184 I BGB liegt somit nicht vor.
>>>Der Vertrag ist demnach auch nicht gemäß § 108 I BGB wirksam.

>>> **5. Der Kaufvertrag ist folglich nicht wirksam.**

>> **IV. Zwischenergebnis**
>>V hat den Anspruch auf Kaufpreiszahlung gemäß § 433 II BGB gegenüber K nicht erworben.
**B. Ergebnis**
V hat keinen Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises gemäß [**§ 433 Abs. 2 BGB**](http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__433.html).
##### 5. Formulierungsvorschlag Fallabwandlung 1
>> **III. Wirksamkeit**
>>Der zwischen V und K geschlossene Kaufvertrag könnte hier gemäß § 105 I BGB unwirksam sein, wenn K dem Personenkreis der Geschäftsunfähigen ([**§ 104 BGB**](http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__104.html)) angehört.
>>Geschäftsunfähig ist gemäß § 104 Nr. 1 BGB wer das siebente Lebensjahr nicht vollendet hat.
>>Laut Sachverhalt ist K 5 Jahre alt und damit also nach § 104 Nr. 1 BGB geschäftsunfähig.
>>Der Kaufvertrag ist folglich gemäß § 105 I BGB unwirksam.

>> **IV. Zwischenergebnis**
>>V hat den Anspruch auf Kaufpreiszahlung gemäß § 433 II BGB gegenüber K nicht erworben.
**B. Ergebnis**
V hat somit keinen Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises gemäß § 433 II BGB.
##### 6. Formulierungsvorschlag Fallabwandlung 2
Der zwischen K und V geschlossene Kaufvertrag könnte gemäß §§ 108 I, i.V.m. III wirksam sein.
Gemäß [**§ 108 Abs. 3 BGB**](http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__108.html) tritt die Genehmigung des Minderjährigen an die Stelle seiner Eltern, wenn dieser unbeschränkt geschäftsfähig geworden ist.
Gemäß [**§ 2 BGB**](http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__2.html) tritt die Volljährigkeit mit Vollendung des 18. Lebensjahres ein.
Laut Sachverhalt wird K in 4 Tagen 18 Jahre alt. Seine Genehmigung (§ 184 I BGB) tritt dann gemäß §§ 2, 108 III BGB an die Stelle der Genehmigung seiner Eltern.
V könnte somit warten bis K volljährig ist und er den Kauf selbst genehmigen kann.
***
CategoryWIPR1Faelle
Revision [30e5d34]
Bearbeitet am 2019-01-25 10:39:22 von Fanny Reß
ADDITIONS
##### 1. Lösungsskizze
##### 2. Lösungsskizze Fallabwandlung 1
##### 3. Lösungsskizze Fallabwandlung 2
##### 4. Formulierungsvorschlag
##### 5. Formulierungsvorschlag Fallabwandlung 1
##### 6. Formulierungsvorschlag Fallabwandlung 2
DELETIONS
##### C. Lösung
[Die Lösung zum Download als PDF gibts hier!](/files/FallComicfigur/Fall_4.pdf)
##### 1. Grafische Skizze
![image](/uploads/FallComicfigur/Fall4.jpg?width=600)
##### 2. Lösungsskizze
##### 3. Lösungsskizze Fallabwandlung 1
##### 4. Lösungsskizze Fallabwandlung 2
##### 5. Formulierungsvorschlag
##### 6. Formulierungsvorschlag Fallabwandlung 1
##### 7. Formulierungsvorschlag Fallabwandlung 2
Revision [6f261f3]
Bearbeitet am 2012-12-20 21:44:07 von AnnegretMordhorst
ADDITIONS
>> Unwirksam gem. [**§ 108 Abs. 1 BGB**](http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__108.html)?
>> Vor.: K gehört Personenkreis §§ 2, 106 BGB an und in §[**§ 107 ff. BGB**](http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__107.html) keine Vorschrift, durch die Rechtsgeschäft wirksam wird
>>> **2. Wirksamkeit gem. [**§ 107 BGB**](http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__107.html)**
>>>Vor.: lediglich rechtlicher Vorteil des K durch RG oder Eltern als gesetzl. Vertreter i.S.d. [**§ 1629 Abs. 1 BGB**](http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1629.html) Kauf eingewilligt haben
>>> **3. Wirksamkeit gem. [**§ 110 BGB**](http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__110.html)** **<span style="color:red">(-)</span>**
>>> **4. Wirksamkeit gem. [**§ 108 BGB**](http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__108.html)** **<span style="color:red">(-)</span>**
>>> Vor.: nachträgliche Zustimmung (Genehmigung [**§ 184 Abs .1 BGB**](http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__184.html)) des gesetzl. Vertreters von K **<span style="color:red">(-)</span>**
Anspruch V gegen K gem. [**§ 433 Abs. 2 BGB**](http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__433.html) **<span style="color:red">(-)</span>**
>>Unwirksam gem. [**§ 105 Abs. 1 BGB**](http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__105.html)?
>>Gem. [**§ 108 Abs. 3 BGB**](http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__108.html) tritt Genehmigung Minderjährigen an Stelle seiner Eltern, wenn er unbeschränkt geschäftsfähig geworden ist
V könnte gegenüber K einen Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises gemäß [**§ 433 Abs. 2 BGB**](http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__433.html) haben.
>>Der Kaufvertrag könnte im vorliegenden Fall gemäß [**§ 108 Abs. 1 BGB**](http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__108.html) unwirksam sein.
>>> **2. Wirksamkeit gemäß [**§ 107 BGB**](http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__107.html)**
>>> **4. Wirksamkeit gemäß [**§ 108 Abs. 1 BGB**](http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__108.html)**
V hat keinen Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises gemäß [**§ 433 Abs. 2 BGB**](http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__433.html).
Gemäß [**§ 108 Abs. 3 BGB**](http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__108.html) tritt die Genehmigung des Minderjährigen an die Stelle seiner Eltern, wenn dieser unbeschränkt geschäftsfähig geworden ist.
DELETIONS
>> Unwirksam gem. § 108 I BGB?
>> Vor.: K gehört Personenkreis §§ 2, 106 BGB an und in §§ 107 ff. keine Vorschrift, durch die Rechtsgeschäft wirksam wird
>>> **2. Wirksamkeit gem. § 107 BGB**
>>>Vor.: lediglich rechtlicher Vorteil des K durch RG oder Eltern als gesetzl. Vertreter i.S.d. § 1629 I BGB Kauf eingewilligt haben
>>> **3. Wirksamkeit gem. § 110BGB** **<span style="color:red">(-)</span>**
>>> **4. Wirksamkeit gem. § 108 I BGB** **<span style="color:red">(-)</span>**
>>> Vor.: nachträgliche Zustimmung (Genehmigung § 184 I BGB) des gesetzl. Vertreters von K **<span style="color:red">(-)</span>**
Anspruch V gegen K gem. § 433 II BGB **<span style="color:red">(-)</span>**
>>Unwirksam gem. § 105 I BGB?
>>Gem. § 108 III BGB tritt Genehmigung Minderjährigen an Stelle seiner Eltern, wenn er unbeschränkt geschäftsfähig geworden ist
V könnte gegenüber K einen Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises gemäß § 433 II BGB haben.
>>Der Kaufvertrag könnte im vorliegenden Fall gemäß § 108 I BGB unwirksam sein.
>>> **2. Wirksamkeit gemäß § 107 BGB**
>>> **4. Wirksamkeit gemäß § 108 I BGB**
V hat keinen Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises gemäß § 433 II BGB.
Gemäß § 108 III tritt die Genehmigung des Minderjährigen an die Stelle seiner Eltern, wenn dieser unbeschränkt geschäftsfähig geworden ist.
Revision [2c844a3]
Bearbeitet am 2012-12-20 11:10:07 von Franziska Stanzel
ADDITIONS
![image](/uploads/FallComicfigur/Fall4.jpg?width=600)
##### 3. Lösungsskizze Fallabwandlung 1
##### 4. Lösungsskizze Fallabwandlung 2
##### 5. Formulierungsvorschlag
##### 6. Formulierungsvorschlag Fallabwandlung 1
##### 7. Formulierungsvorschlag Fallabwandlung 2
DELETIONS
![image](/uploads/FallComicfigur/Fall4.jpg?width=700)
**<span style="text-decoration:underline;">Fallabwandlung 1</span>**
**<span style="text-decoration:underline;">Fallabwandlung 2</span>**

##### 3. Formulierungsvorschlag
**<span style="text-decoration:underline;">Fallabwandlung 1</span>**
**<span style="text-decoration:underline;">Fallabwandlung 2</span>**
Revision [0b77165]
Bearbeitet am 2012-11-24 14:36:51 von Franziska Stanzel
ADDITIONS
![image](/uploads/FallComicfigur/Fall4.jpg?width=700)
DELETIONS
![image](/uploads/FallComicfigur/Fall_4.jpg?width=700)
Revision [f2f2077]
Bearbeitet am 2012-11-22 09:26:10 von ChristianeUri
Revision [2e0e53c]
Bearbeitet am 2012-11-21 22:38:57 von Franziska Stanzel
ADDITIONS
<span style="text-decoration:underline;">Fallabwandlung 1</span>
K ist 5 Jahre alt.
<span style="text-decoration:underline;">Fallabwandlung 2</span>
K ist 17 Jahre alt. Als er den Kaufpreis nicht wie vereinbart am nächsten Tag vorbei bringt und V sich an dessen Eltern wenden möchte, sind diese verreist. K möchte die Figuren noch immer unbedingt behalten, in 4 Tagen hat er Geburtstag.
Was kann V tun um an sein Geld zu kommen?
[Die Lösung zum Download als PDF gibts hier!](/files/FallComicfigur/Fall_4.pdf)
![image](/uploads/FallComicfigur/Fall_4.jpg?width=700)
Hat V einen Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises in Höhe von 29,99 &#8364; gegenüber K?
Voraussetzung: Anspruch erworben, nicht verloren, durchsetzbar
**A. Anspruch erworben?**
Vor.: zwischen K und V Vertrag geschlossen, inhaltlich KV i.S.d. [**§ 433 BGB**](http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__433.html) und dieser wirksam
>> **I. Vertragsschluss** **<span style="color:green">(+)</span>**
>> Vor.: zwei übereinstimmende WE
>>Hier: K und V hinsichtlich Kauf der Comicfigur zum Preis i.H.v. 29,99 &#8364;

>> **II. Inhalt** **<span style="color:green">(+)</span>**
>>Hier: Vertrag stellt inhaltlich KV i.S.d. [**§ 433 BGB**](http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__433.html) dar

>> **III. Wirksamkeit**
>> **<span style="color:red">P</span>** Fraglich ob Kaufvertrag wirksam ist
>> Unwirksam gem. § 108 I BGB?
>> Vor.: K gehört Personenkreis §§ 2, 106 BGB an und in §§ 107 ff. keine Vorschrift, durch die Rechtsgeschäft wirksam wird

>>> **1. Beschränkte Geschäftsfähigkeit** **<span style="color:green">(+)</span>**
>>>Hier: K 9 Jahre alt
>>>Gehört Personenkreis §§ 2, 106 BGB an
>>>
>>> **2. Wirksamkeit gem. § 107 BGB**
>>>Vor.: lediglich rechtlicher Vorteil des K durch RG oder Eltern als gesetzl. Vertreter i.S.d. § 1629 I BGB Kauf eingewilligt haben

>>>> **a) Lediglich rechtlicher Vorteil** **<span style="color:red">(-)</span>**
>>>>Vor.: Betroffenen entsteht aus Geschäft keinerlei rechtliche Verpflichtung (keine wirtschaftliche Betrachtung) **<span style="color:red">(-)</span>**
>>>> Hier: Aus KV für K Pflicht zur Kaufpreiszahlung

>>>> **b) Einwilligung der Eltern** **<span style="color:red">(-)</span>**
>>>>Hier: Eltern wissen nichts vom Kauf
>>>>Ausdrückliche Einwilligung ([**§ 183 BGB**](http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__183.html)) liegt nicht vor

>>>> **c) Wirksamkeit gem. 107 BGB** **<span style="color:red">(-)</span>**

>>> **3. Wirksamkeit gem. § 110BGB** **<span style="color:red">(-)</span>**
>>> Vor.: K vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, sie für diesen Zweck oder zur freien Verfügung von gesetzl. Vertreter o. mit dessen Zustimmung von Dritten überlassen wurden
>>>Hier: K nimmt Comicfigur mit nach Hause ohne vereinbarten Kaufpreis zu zahlen
>>>Bewirkung der vertragsmäßen Leistung **<span style="color:red">(-)</span>**
>>>Hier: Unerheblich, ob Mittel zur freien Verfügung

>>> **4. Wirksamkeit gem. § 108 I BGB** **<span style="color:red">(-)</span>**
>>> Vor.: nachträgliche Zustimmung (Genehmigung § 184 I BGB) des gesetzl. Vertreters von K **<span style="color:red">(-)</span>**
>>>Hier: Erklärung der Eltern des K gegenüber V, dass mit Kauf nicht einverstanden

>>> **5. Wirksamkeit Kaufvertrag** **<span style="color:red">(-)</span>**
>>>
>> **IV. Zwischenergebnis**
>>Anspruch erworben **<span style="color:red">(-)</span>**

**B. Ergebnis**
Anspruch V gegen K gem. § 433 II BGB **<span style="color:red">(-)</span>**
**<span style="text-decoration:underline;">Fallabwandlung 1</span>**
>> **III. Wirksamkeit**
>> **<span style="color:red">P</span>** Fraglich ob Kaufvertrag wirksam ist
>>Unwirksam gem. § 105 I BGB?
>>Vor.: K gehört Personenkreis der Geschäftsunfähigen i.S.d. [**§ 104 BGB**](http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__104.html) an
>>Geschäftsunfähig gem. § 104 Nr. 1 BGB wer 7. Lebensjahr nicht vollendet hat
>>Hier: K 5 Jahre alt

>> **IV. Zwischenergebnis**
>>Anspruch erworben **<span style="color:red">(-)</span>**

**B. Ergebnis**
Anspruch V gegen K gem. § 433 II BGB **<span style="color:red">(-)</span>**
**<span style="text-decoration:underline;">Fallabwandlung 2</span>**

>> **III. Wirksamkeit**
>> **<span style="color:red">P</span>** Fraglich ob Kaufvertrag wirksam ist
>>Wirksamkeit gem. §§ 108 I i.V.m. III ?
>>Vor.: K unbeschränkt geschäftsfähig geworden
>>Gem. § 108 III BGB tritt Genehmigung Minderjährigen an Stelle seiner Eltern, wenn er unbeschränkt geschäftsfähig geworden ist
>>Gem. [**§ 2 BGB**](http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__2.html) Eintritt Volljährigkeit mit Vollendung des 18. Lebensjahres
>>Hier:K wird in 4 Tagen 18 Jahre alt Genehmigung von K tritt dann gem. §§ 2, 108 III BGB an Stelle Genehmigung Eltern

V könnte warten bis K volljährig ist und er Kauf selbst genehmigen kann.
##### 3. Formulierungsvorschlag
V könnte gegenüber K einen Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises gemäß § 433 II BGB haben.
Voraussetzung hierfür ist, dass V den Anspruch erworben und nicht verloren hat und dieser durchsetzbar ist.
**A. Anspruchserwerb**
V könnte den Anspruch gegenüber K erworben haben.
Voraussetzung ist, dass zwischen K und V ein Vertrag geschlossen wurde, der inhaltlich ein Kaufvertrag i.S.d. [**§ 433 BGB**](http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__433.html) ist und dieser wirksam ist.
>> **I. Vertragsschluss**
>>Zunächst müsste zwischen K und V ein Vertrag geschlossen worden sein.
>>Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist das Vorliegen zweier übereinstimmender Willenserklärungen.
>>Laut Sachverhalt haben sich K und V hinsichtlich des Kaufs der Comicfiguren zum Preis von 29,99 &#8364; geeinigt.
>>Die Willenserklärungen stimmen überein.
>>Zwischen K und V wurde somit ein Vertrag geschlossen.

>> **II. Inhalt**
>>Der Vertrag stellt inhaltlich einen Kaufvertag i.S.d. [**§ 433 BGB**](http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__433.html) dar.

>> **III. Wirksamkeit**
>>Fraglich ist hier allerdings, ob der Kaufvertrag wirksam ist.
>>Der Kaufvertrag könnte im vorliegenden Fall gemäß § 108 I BGB unwirksam sein.
>>Voraussetzung hierfür ist, dass K dem Personenkreis der §§ 2, 106 BGB angehört und es in den §§ 107 ff BGB keine Vorschriften gibt, durch die das Rechtsgeschäft wirksam ist.

>>> **1. Beschränkte Geschäftsfähigkeit**
>>>Laut Sachverhalt ist K 9 Jahre alt. Er gehört damit dem Personenkreis der §§ 2, 106 BGB an, ist also in seiner Geschäftsfähigkeit beschränkt.

>>> **2. Wirksamkeit gemäß § 107 BGB**
>>>Die Wirksamkeit des Kaufvertrags könnte sich aus [**§ 107 BGB**](http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__107.html) ergeben.
>>>Demnach wäre der Kaufvertrag wirksam, wenn dieses Rechtsgeschäft lediglich rechtlich vorteilhaft für K wäre oder seine Eltern als gesetzliche Vertreter i.S.d.§ 1629 I BGB, in den Kauf eingewilligt hätten.

>>>> **a) Lediglich rechtlicher Vorteil**
>>>>Ein lediglich rechtlicher Vorteil liegt vor, wenn dem Betroffen aus dem Geschäft keinerlei rechtliche Verpflichtungen entstehen.
>>>>Dabei spielt die wirtschaftliche Betrachtung keine Rolle. Aus dem Kaufvertrag ergibt sich für K die Pflicht, den Kaufpreis zu zahlen.
>>>>Dadurch ist der lediglich rechtliche Vorteil nicht gegeben.

>>>> **b) Einwilligung der Eltern**
>>>>Laut Sachverhalt wissen die Eltern nichts von dem Kauf der Figuren. Ihre ausdrückliche Einwilligung ([**§ 183 BGB**](http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__183.html)) zum Kauf liegt demnach nicht vor.

>>>> **c) Der Vertrag ist nicht gem. [**§ 107 BGB**](http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__107.html) wirksam.**

>>> **3. Wirksamkeit gemäß § 110 BGB**
>>>Der Kaufvertrag könnte gemäß [**§ 110 BGB**](http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__110.html) wirksam sein.
>>>Voraussetzung hierfür ist, dass K die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zur freien Verfügung von seinen gesetzlichen Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen wurden.
>>>Laut Sachverhalt nimmt K die Comicfiguren mit nach Hause, ohne den vereinbarten Kaufpreis zu bezahlen. Die vertragsmäße Leistung wurde von K somit nicht bewirkt.
>>>Unerheblich ist daher, ob ihm die Mittel zur freien Verfügung von seinen Eltern überlassen worden sind.
>>>Der Vertrag ist nicht gem. [**§ 110 BGB**](http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__110.html) wirksam.

>>> **4. Wirksamkeit gemäß § 108 I BGB**
>>>Der Kaufvertrag könnte gemäß § 108 I BGB durch nachträgliche Zustimmung (Genehmigung, § 184 I BGB) des gesetzlichen Vertreters des K wirksam geworden sein.
>>>Laut Sachverhalt erklären die Eltern des K gegenüber V, dass sie mit dem Kauf der Figuren nicht einverstanden sind. Eine Genehmigung durch die Eltern i.S.d. § 184 I BGB liegt somit nicht vor.
>>>Der Vertrag ist demnach auch nicht gemäß § 108 I BGB wirksam.

>>> **5. Der Kaufvertrag ist folglich nicht wirksam.**

>> **IV. Zwischenergebnis**
>>V hat den Anspruch auf Kaufpreiszahlung gemäß § 433 II BGB gegenüber K nicht erworben.
**B. Ergebnis**
V hat keinen Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises gemäß § 433 II BGB.
**<span style="text-decoration:underline;">Fallabwandlung 1</span>**
>> **III. Wirksamkeit**
>>Der zwischen V und K geschlossene Kaufvertrag könnte hier gemäß § 105 I BGB unwirksam sein, wenn K dem Personenkreis der Geschäftsunfähigen ([**§ 104 BGB**](http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__104.html)) angehört.
>>Geschäftsunfähig ist gemäß § 104 Nr. 1 BGB wer das siebente Lebensjahr nicht vollendet hat.
>>Laut Sachverhalt ist K 5 Jahre alt und damit also nach § 104 Nr. 1 BGB geschäftsunfähig.
>>Der Kaufvertrag ist folglich gemäß § 105 I BGB unwirksam.

>> **IV. Zwischenergebnis**
>>V hat den Anspruch auf Kaufpreiszahlung gemäß § 433 II BGB gegenüber K nicht erworben.
**B. Ergebnis**
V hat somit keinen Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises gemäß § 433 II BGB.
**<span style="text-decoration:underline;">Fallabwandlung 2</span>**
Der zwischen K und V geschlossene Kaufvertrag könnte gemäß §§ 108 I, i.V.m. III wirksam sein.
Gemäß § 108 III tritt die Genehmigung des Minderjährigen an die Stelle seiner Eltern, wenn dieser unbeschränkt geschäftsfähig geworden ist.
Gemäß [**§ 2 BGB**](http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__2.html) tritt die Volljährigkeit mit Vollendung des 18. Lebensjahres ein.
Laut Sachverhalt wird K in 4 Tagen 18 Jahre alt. Seine Genehmigung (§ 184 I BGB) tritt dann gemäß §§ 2, 108 III BGB an die Stelle der Genehmigung seiner Eltern.
V könnte somit warten bis K volljährig ist und er den Kauf selbst genehmigen kann.
Revision [124765e]
Bearbeitet am 2012-11-17 13:23:33 von Fanny Schneider
ADDITIONS
Als er auf dem Heimweg von der Schule in einem Spielzeugladen eine streng limitierte Auflage der Figuren seiner Comic-Helden zum Kaufpreis von 29,99 &#8364; sieht, ist er hellauf begeistert. Da er auf jeden Fall verhindern möchte, dass ihm jemand diesen &#8222;Schatz&#8220; wegschnappt, beschließt er die Figuren sofort mit nach Hause zu nehmen. Bezahlen möchte K diese mit seinem Taschengeld. Da er an diesem Tag kein Geld mit sich hat, erklärt er dem Verkäufer (V), dass er die 29,99 &#8364; am nächsten Tag vorbei bringen werde. V zeigt sich einverstanden. Am nächsten Tag macht sich K auf den Weg, um die Figuren bei V zu bezahlen. Unterwegs trifft er jedoch auf seinen Freund (F), der ihn stattdessen zu einem gemeinsamen Fernsehnachmittag überredet. Als er am Abend nach Hause kommt, hat K die ausstehende Zahlung an V völlig vergessen. Als K nichts mehr von sich hören lässt, wendet sich V an dessen Eltern. Diese erklären dem V, dass sie die Begeisterung ihres Sohnes für die Serie &#8222;Killer-Heros&#8220; nicht teilen und daher mit dem Kauf der Figuren nicht einverstanden sind. Sie versprechen dem V dafür zu sorgen, dass K ihm die Figuren zurückgibt.
DELETIONS
Als er auf dem Heimweg von der Schule in einem Spielzeugladen eine streng limitierte Auflage der Figuren seiner Comic-Helden zum Kaufpreis von 29,99 &#8364; sieht, ist er hellauf begeistert. Da er auf jeden Fall verhindern möchte, dass ihm jemand diesen &#8222;Schatz&#8220; wegschnappt, beschließt er die Figuren sofort mit nach Hause zu nehmen. Bezahlen möchte K diese mit seinem Taschengeld. Da er an diesem Tag kein Geld mit sich hat, erklärt er dem Verkäufer (V), dass er die 29,99 &#8364; am nächsten Tag vorbei bringen werde. V zeigt sich einverstanden. Am nächsten Tag macht sich K auf den Weg, um die Figuren bei V zu bezahlen. Unterwegs trifft er jedoch auf seinen Freund (F), der ihn stattdessen zu einem gemeinsamen Fernsehnachmittag überredet. Als er am Abend nach Hause kommt, hat K die ausstehende Zahlung an V völlig vergessen. Als K nichts mehr von sich hören lässt, wendet sich V an dessen Eltern. Diese erklären dem V, dass sie die Begeisterung ihres Sohnes für die Serie &#8222;Killer-Heros&#8220; nicht teilen und daher mit dem Kauf der Figuren nicht einverstanden sind. Sie versprechen dem V, dass dafür sorgen werden, dass K ihm die Figuren zurückgibt.
Revision [1c2fb6b]
Bearbeitet am 2012-11-14 18:21:45 von Fanny Schneider
ADDITIONS
### Fallbeispiel 4 - Comicfiguren
##### Geschäftsfähigkeit
DELETIONS
### Fallbeispiel 3 &#8211; Doppelter Long Island Ice Tea
##### Willenserklärung
Revision [705b38d]
Bearbeitet am 2012-11-13 16:10:14 von ChristianeUri
ADDITIONS
***
CategoryWIPR1Faelle
Revision [be4f61b]
Die älteste bekannte Version dieser Seite wurde von Franziska Stanzel am 2012-11-12 13:12:02 erstellt
ADDITIONS
### Fallbeispiel 3 &#8211; Doppelter Long Island Ice Tea
##### Willenserklärung
##### A. Sachverhalt
Der neunjährige Klaus (K) ist großer Fan der Action-Serie &#8222;Killer-Heros&#8220;.
Als er auf dem Heimweg von der Schule in einem Spielzeugladen eine streng limitierte Auflage der Figuren seiner Comic-Helden zum Kaufpreis von 29,99 &#8364; sieht, ist er hellauf begeistert. Da er auf jeden Fall verhindern möchte, dass ihm jemand diesen &#8222;Schatz&#8220; wegschnappt, beschließt er die Figuren sofort mit nach Hause zu nehmen. Bezahlen möchte K diese mit seinem Taschengeld. Da er an diesem Tag kein Geld mit sich hat, erklärt er dem Verkäufer (V), dass er die 29,99 &#8364; am nächsten Tag vorbei bringen werde. V zeigt sich einverstanden. Am nächsten Tag macht sich K auf den Weg, um die Figuren bei V zu bezahlen. Unterwegs trifft er jedoch auf seinen Freund (F), der ihn stattdessen zu einem gemeinsamen Fernsehnachmittag überredet. Als er am Abend nach Hause kommt, hat K die ausstehende Zahlung an V völlig vergessen. Als K nichts mehr von sich hören lässt, wendet sich V an dessen Eltern. Diese erklären dem V, dass sie die Begeisterung ihres Sohnes für die Serie &#8222;Killer-Heros&#8220; nicht teilen und daher mit dem Kauf der Figuren nicht einverstanden sind. Sie versprechen dem V, dass dafür sorgen werden, dass K ihm die Figuren zurückgibt.
V ist über das Verhalten der Eltern empört &#8211; schließlich hätte K doch das Taschengeld von ihnen bekommen. V möchte nicht die Figuren zurück, sondern den Kaufpreis.
##### B. Frage
Hat V einen Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises in Höhe von 29,99 &#8364; gegenüber K?
##### C. Lösung
##### 1. Grafische Skizze
##### 2. Lösungsskizze