Letzte Änderung am 2020-06-25 11:16:31 durch Oksana Neopagitova
ADDITIONS
#### **Fallbeispiel 2 – Hypnosekünstler**
DELETIONS
### Fallbeispiel 2 – Hypnosekünstler
Bearbeitet am 2020-02-12 00:04:17 von Oksana Neopagitova
ADDITIONS
### Fallbeispiel 2 – Hypnosekünstler
##### Willenserklärung
##### A. Sachverhalt
Der Hobby-Hypnotiseur (H) ist fest von seiner Begabung überzeugt. Nach einigen kleinen Auftritten mit mäßiger Begeisterung des Publikums, wartet er nun auf den großen Durchbruch bei einer Samstagabend-Talentshow. Der bis dahin sehr aufwendige Lebensstil des H wurde von seiner Mutter (M) finanziert. Nach dem mäßigen Erfolg ihres Sohnes H möchte sie nun, dass er einen gescheiten Beruf erlernt und dreht ihm den Geldhahn zu.
H der weiterhin auf finanzielle Mittel angewiesen ist, sieht keinen anderen Ausweg und hypnotisiert seine Mutter. In diesem Zustand unterschreibt sie ein von H vorgefertigtes Schriftstück, indem er ihr ein unvollständiges Kartenspiel für 5.000 € verkauft. Als M wieder bei vollen Bewusstsein ist, weigert sie sich für das nutzlose Kartenspiel 5.000 € zu bezahlen.
##### B. Frage
Hat H einen Anspruch auf Kaufpreiszahlung?
##### C. Lösung
##### 1. Lösungsskizze
Hat H einen Anspruch auf Kaufpreiszahlung?
**I. Anspruch erworben?**
Voraussetzung: wirksamer KV ([**§ 433 BGB**](http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__433.html)) zwischen H und M
>> **1. Vertragsschluss**
>>Voraussetzung: zwei übereinstimmende Willenserklärungen; Angebot ([**§ 145 BGB**](http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__145.html)) und Annahme ([**§ 147 BGB**](http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__147.html))
>>> **a) Angebot durch H** **<span style="color:green">(+)</span>**
>>>Im Schriftstück bietet H das Kartenspiel zum Kauf an
>>> **b) Annahme durch M**
>>>Voraussetzungen: Willenserklärung, die inhaltlich eine Annahme ist, Abgabe, Zugang bei H (ohne zwischenzeitlichen Widerruf)
>>>> **aa) Willenserklärung**
>>>> **<span style="color:red">P</span>** Ist Unterzeichnung des Schriftstückes eine Willenserklärung?
>>>>Voraussetzungen: äußerer und innerer Tatbestand sind gegeben
>>>>> **aaa) Äußerer Tatbestand** **<span style="color:green">(+)</span>**
>>>>>Aus Sicht eines objektiven Dritten (Empfängerhorizont) **<span style="color:green">(+)</span>**
>>>>> **bbb) Innerer Tatbestand** **<span style="color:red">(-)</span>**
>>>>>Voraussetzung: Handlungswille (Wille, überhaupt eine Handlung abzugeben) **<span style="color:red">(-)</span>**
>>>>> **hier:** M unter Hypnose
>>>>> **ccc) Willenserklärung** **<span style="color:red">(-)</span>**
>>>> **bb) Annahme durch M** **<span style="color:red">(-)</span>**
>>> **c) Vertragsschluss** **<span style="color:red">(-)</span>**
>> **2. Zwischenergebnis**
>>Anspruchserwerb **<span style="color:red">(-)</span>**
**II. Ergebnis**
Anspruch H ggü. M aus [**§ 433 Abs. 2 BGB**](http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__433.html) **<span style="color:red">(-)</span>**
##### 2. Formulierungsvorschlag
H könnte gegenüber M einen Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises gemäß [**§ 433 Abs. 2 BGB**](http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__433.html) in Höhe von 5.000 € haben. Dies ist der Fall, wenn H den Anspruch erworben und nicht verloren hat und dieser durchsetzbar ist.
**I. Anspruchserwerb**
H könnte den Kaufpreisanspruch gegenüber M erworben haben.
Voraussetzung hierfür ist, dass zwischen H und M ein Vertrag geschlossen wurde, der inhaltlich ein Kaufvertrag ist und dieser Kaufvertrag wirksam ist.
**1.) Vertragsschluss**
>>H und M könnten einen Vertrag durch Angebot und Annahme geschlossen haben. Dies setzt zwei übereinstimmende Willenserklärungen, Angebot ([**§ 145 BGB**](http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__145.html)) und Annahme ([**§ 147 BGB**](http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__147.html),) voraus.
>>> **a) Angebot durch H**
>>>Laut Sachverhalt enthält das vorgefertigte Schriftstück, das H der M zur Unterschrift vorlegt, die Willenserklärung des H das Kartenspiel für 5.000 € zu verkaufen. Es liegt demnach ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages gemäß [**§ 145 BGB**](http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__145.html) vor.
>>> **b) Annahme durch M**
>>>Durch die Unterzeichnung des Schriftstückes könnte M das Angebot des H angenommen haben.
>>>Voraussetzung dafür ist, dass hierdurch eine Willenserklärung von M abgegeben wurde, die inhaltlich eine Annahme gemäß [**§ 147 BGB**](http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__147.html) darstellt und diese H, ohne zwischenzeitlichen Widerruf, zugegangen ist.
>>>> **aa) Willenserklärung**
>>>>Fraglich ist hier, ob die Unterzeichnung des Schriftstückes durch M eine Willenserklärung darstellt. Dies ist der Fall, wenn sowohl äußerer und innerer Tatbestand einer Willenserklärung vorliegen.
>>>>> **aaa) äußerer Tatbestand**
>>>>>Aus Sicht eines objektiven Dritten (Empfängerhorizont) lässt die Unterzeichnung des Schriftstückes auf eine Annahme des Kaufangebotes durch M schließen. Der äußere Tatbestand der Willenserklärung ist demnach gegeben.
>>>>> **bbb) innerer Tatbestand**
>>>>>Fraglich ist jedoch, ob im vorliegenden Fall auch der innere Tatbestand einer Willenserklärung gegeben ist. Dazu müsste M zunächst mit Handlungswillen gehandelt haben. Dies setzt voraus, dass M den Willen hatte, überhaupt eine Handlung vorzunehmen.
>>>>>Laut Sachverhalt war M hypnotisiert, als sie das Schriftstück unterzeichnete. Unter Hypnose besteht gerade kein Bewusstsein zu handeln. M hatte im Zeitpunkt der Unterzeichnung also gerade nicht den Willen, überhaupt eine Handlung vorzunehmen. M hat folglich nicht mit Handlungswillen gehandelt. Der innere Tatbestand einer Willenserklärung ist demnach nicht gegeben.
>>>>>
>>>>> **ccc) Die Unterzeichnung des Schriftstücks durch M stellt keine Willenserklärung dar.**
>>>> **bb) M hat das Angebot des H nicht angenommen.**
>>> **c) H und M haben demnach keinen Vertrag geschlossen.**
>> **2.) Zwischenergebnis**
>>Der Anspruch ist nicht entstanden.
**II. Ergebnis**
H hat gegenüber M keinen Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises gemäß [**§ 433 Abs. 2 BGB**](http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__433.html) in Höhe von 5.000 €.
DELETIONS
### Fallbeispiel 2 – Hypnosekünstler
##### Willenserklärung
##### A. Sachverhalt
Der Hobby-Hypnotiseur (H) ist fest von seiner Begabung überzeugt. Nach einigen kleinen Auftritten mit mäßiger Begeisterung des Publikums, wartet er nun auf den großen Durchbruch bei einer Samstagabend-Talentshow. Der bis dahin sehr aufwendige Lebensstil des H wurde von seiner Mutter (M) finanziert. Nach dem mäßigen Erfolg ihres Sohnes H möchte sie nun, dass er einen gescheiten Beruf erlernt und dreht ihm den Geldhahn zu.
H der weiterhin auf finanzielle Mittel angewiesen ist, sieht keinen anderen Ausweg und hypnotisiert seine Mutter. In diesem Zustand unterschreibt sie ein von H vorgefertigtes Schriftstück, indem er ihr ein unvollständiges Kartenspiel für 5.000 € verkauft. Als M wieder bei vollen Bewusstsein ist, weigert sie sich für das nutzlose Kartenspiel 5.000 € zu bezahlen.
##### B. Frage
Hat H einen Anspruch auf Kaufpreiszahlung?
##### C. Lösung
##### 1. Lösungsskizze
Hat H einen Anspruch auf Kaufpreiszahlung?
**I. Anspruch erworben?**
Voraussetzung: wirksamer KV ([**§ 433 BGB**](http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__433.html)) zwischen H und M
>> **1. Vertragsschluss**
>>Voraussetzung: zwei übereinstimmende Willenserklärungen; Angebot ([**§ 145 BGB**](http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__145.html)) und Annahme ([**§ 147 BGB**](http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__147.html))
>>> **a) Angebot durch H** **<span style="color:green">(+)</span>**
>>>Im Schriftstück bietet H das Kartenspiel zum Kauf an
>>> **b) Annahme durch M**
>>>Voraussetzungen: Willenserklärung, die inhaltlich eine Annahme ist, Abgabe, Zugang bei H (ohne zwischenzeitlichen Widerruf)
>>>> **aa) Willenserklärung**
>>>> **<span style="color:red">P</span>** Ist Unterzeichnung des Schriftstückes eine Willenserklärung?
>>>>Voraussetzungen: äußerer und innerer Tatbestand sind gegeben
>>>>> **aaa) Äußerer Tatbestand** **<span style="color:green">(+)</span>**
>>>>>Aus Sicht eines objektiven Dritten (Empfängerhorizont) **<span style="color:green">(+)</span>**
>>>>> **bbb) Innerer Tatbestand** **<span style="color:red">(-)</span>**
>>>>>Voraussetzung: Handlungswille (Wille, überhaupt eine Handlung abzugeben) **<span style="color:red">(-)</span>**
>>>>> **hier:** M unter Hypnose
>>>>> **ccc) Willenserklärung** **<span style="color:red">(-)</span>**
>>>> **bb) Annahme durch M** **<span style="color:red">(-)</span>**
>>> **c) Vertragsschluss** **<span style="color:red">(-)</span>**
>> **2. Zwischenergebnis**
>>Anspruchserwerb **<span style="color:red">(-)</span>**
**II. Ergebnis**
Anspruch H ggü. M aus [**§ 433 Abs. 2 BGB**](http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__433.html) **<span style="color:red">(-)</span>**
##### 2. Formulierungsvorschlag
H könnte gegenüber M einen Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises gemäß [**§ 433 Abs. 2 BGB**](http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__433.html) in Höhe von 5.000 € haben. Dies ist der Fall, wenn H den Anspruch erworben und nicht verloren hat und dieser durchsetzbar ist.
**I. Anspruchserwerb**
H könnte den Kaufpreisanspruch gegenüber M erworben haben.
Voraussetzung hierfür ist, dass zwischen H und M ein Vertrag geschlossen wurde, der inhaltlich ein Kaufvertrag ist und dieser Kaufvertrag wirksam ist.
**1.) Vertragsschluss**
>>H und M könnten einen Vertrag durch Angebot und Annahme geschlossen haben. Dies setzt zwei übereinstimmende Willenserklärungen, Angebot ([**§ 145 BGB**](http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__145.html)) und Annahme ([**§ 147 BGB**](http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__147.html),) voraus.
>>> **a) Angebot durch H**
>>>Laut Sachverhalt enthält das vorgefertigte Schriftstück, das H der M zur Unterschrift vorlegt, die Willenserklärung des H das Kartenspiel für 5.000 € zu verkaufen. Es liegt demnach ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages gemäß [**§ 145 BGB**](http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__145.html) vor.
>>> **b) Annahme durch M**
>>>Durch die Unterzeichnung des Schriftstückes könnte M das Angebot des H angenommen haben.
>>>Voraussetzung dafür ist, dass hierdurch eine Willenserklärung von M abgegeben wurde, die inhaltlich eine Annahme gemäß [**§ 147 BGB**](http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__147.html) darstellt und diese H, ohne zwischenzeitlichen Widerruf, zugegangen ist.
>>>> **aa) Willenserklärung**
>>>>Fraglich ist hier, ob die Unterzeichnung des Schriftstückes durch M eine Willenserklärung darstellt. Dies ist der Fall, wenn sowohl äußerer und innerer Tatbestand einer Willenserklärung vorliegen.
>>>>> **aaa) äußerer Tatbestand**
>>>>>Aus Sicht eines objektiven Dritten (Empfängerhorizont) lässt die Unterzeichnung des Schriftstückes auf eine Annahme des Kaufangebotes durch M schließen. Der äußere Tatbestand der Willenserklärung ist demnach gegeben.
>>>>> **bbb) innerer Tatbestand**
>>>>>Fraglich ist jedoch, ob im vorliegenden Fall auch der innere Tatbestand einer Willenserklärung gegeben ist. Dazu müsste M zunächst mit Handlungswillen gehandelt haben. Dies setzt voraus, dass M den Willen hatte, überhaupt eine Handlung vorzunehmen.
>>>>>Laut Sachverhalt war M hypnotisiert, als sie das Schriftstück unterzeichnete. Unter Hypnose besteht gerade kein Bewusstsein zu handeln. M hatte im Zeitpunkt der Unterzeichnung also gerade nicht den Willen, überhaupt eine Handlung vorzunehmen. M hat folglich nicht mit Handlungswillen gehandelt. Der innere Tatbestand einer Willenserklärung ist demnach nicht gegeben.
>>>>>
>>>>> **ccc) Die Unterzeichnung des Schriftstücks durch M stellt keine Willenserklärung dar.**
>>>> **bb) M hat das Angebot des H nicht angenommen.**
>>> **c) H und M haben demnach keinen Vertrag geschlossen.**
>> **2.) Zwischenergebnis**
>>Der Anspruch ist nicht entstanden.
**II. Ergebnis**
H hat gegenüber M keinen Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises gemäß [**§ 433 Abs. 2 BGB**](http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__433.html) in Höhe von 5.000 €.
***
CategoryWIPR1Faelle
Bearbeitet am 2019-01-25 10:38:18 von Fanny Reß
ADDITIONS
##### 1. Lösungsskizze
##### 2. Formulierungsvorschlag
DELETIONS
[Die Lösung zum Download als PDF gibts hier!](/files/FallHypnosekuenstler/Fall_2.pdf)
##### 1. Grafische Skizze

##### 2. Lösungsskizze
##### 3. Formulierungsvorschlag
Bearbeitet am 2012-12-20 21:33:58 von AnnegretMordhorst
ADDITIONS
Anspruch H ggü. M aus [**§ 433 Abs. 2 BGB**](http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__433.html) **<span style="color:red">(-)</span>**
H könnte gegenüber M einen Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises gemäß [**§ 433 Abs. 2 BGB**](http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__433.html) in Höhe von 5.000 € haben. Dies ist der Fall, wenn H den Anspruch erworben und nicht verloren hat und dieser durchsetzbar ist.
H hat gegenüber M keinen Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises gemäß [**§ 433 Abs. 2 BGB**](http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__433.html) in Höhe von 5.000 €.
CategoryWIPR1Faelle
DELETIONS
Anspruch H ggü. M aus § 433 II BGB **<span style="color:red">(-)</span>**
H könnte gegenüber M einen Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises gemäß § 433 II BGB in Höhe von
5.000 € haben. Dies ist der Fall, wenn H den Anspruch erworben und nicht verloren hat und dieser durchsetzbar ist.
H hat gegenüber M keinen Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises gemäß § 433 II BGB in Höhe von 5.000 €.
CategoryWIPR1Faelle
Bearbeitet am 2012-12-20 11:11:16 von Franziska Stanzel
ADDITIONS

DELETIONS

Bearbeitet am 2012-11-13 16:09:37 von ChristianeUri
ADDITIONS
H hat gegenüber M keinen Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises gemäß § 433 II BGB in Höhe von 5.000 €.
***
CategoryWIPR1Faelle
DELETIONS
H hat gegenüber M keinen Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises gemäß § 433 II BGB in Höhe von 5.000 €.
Bearbeitet am 2012-11-10 14:12:15 von Franziska Stanzel
ADDITIONS
Hat H einen Anspruch auf Kaufpreiszahlung?
>>>Im Schriftstück bietet H das Kartenspiel zum Kauf an
>>>>>Aus Sicht eines objektiven Dritten (Empfängerhorizont) **<span style="color:green">(+)</span>**
DELETIONS
>>>im Schriftstück bietet H das Kartenspiel zum Kauf an
>>>>>aus Sicht eines objektiven Dritten (Empfängerhorizont) **<span style="color:green">(+)</span>**
Bearbeitet am 2012-11-08 21:54:55 von Fanny Schneider
ADDITIONS
[Die Lösung zum Download als PDF gibts hier!](/files/FallHypnosekuenstler/Fall_2.pdf)
H hat gegenüber M keinen Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises gemäß § 433 II BGB in Höhe von 5.000 €.
DELETIONS
H hat gegenüber M keinen Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises gemäß § 433 II BGB in Höhe von 5.000 €.
Bearbeitet am 2012-11-08 00:21:17 von ChristianeUri
ADDITIONS
>>>>> **ccc) Die Unterzeichnung des Schriftstücks durch M stellt keine Willenserklärung dar.**
>>>> **bb) M hat das Angebot des H nicht angenommen.**
>>> **c) H und M haben demnach keinen Vertrag geschlossen.**
DELETIONS
>>>>>ccc) Die Unterzeichnung des Schriftstücks durch M stellt keine Willenserklärung dar.
>>>>bb) M hat das Angebot des H nicht angenommen.
>>>c) H und M haben demnach keinen Vertrag geschlossen.
Bearbeitet am 2012-11-07 23:18:48 von Franziska Stanzel
ADDITIONS

**I. Anspruch erworben?**
Voraussetzung: wirksamer KV ([**§ 433 BGB**](http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__433.html)) zwischen H und M
>> **1. Vertragsschluss**
>>Voraussetzung: zwei übereinstimmende Willenserklärungen; Angebot ([**§ 145 BGB**](http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__145.html)) und Annahme ([**§ 147 BGB**](http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__147.html))
>>> **a) Angebot durch H** **<span style="color:green">(+)</span>**
>>>im Schriftstück bietet H das Kartenspiel zum Kauf an
>>> **b) Annahme durch M**
>>>Voraussetzungen: Willenserklärung, die inhaltlich eine Annahme ist, Abgabe, Zugang bei H (ohne zwischenzeitlichen Widerruf)
>>>> **aa) Willenserklärung**
>>>> **<span style="color:red">P</span>** Ist Unterzeichnung des Schriftstückes eine Willenserklärung?
>>>>Voraussetzungen: äußerer und innerer Tatbestand sind gegeben
>>>>> **aaa) Äußerer Tatbestand** **<span style="color:green">(+)</span>**
>>>>>aus Sicht eines objektiven Dritten (Empfängerhorizont) **<span style="color:green">(+)</span>**
>>>>> **bbb) Innerer Tatbestand** **<span style="color:red">(-)</span>**
>>>>>Voraussetzung: Handlungswille (Wille, überhaupt eine Handlung abzugeben) **<span style="color:red">(-)</span>**
>>>>> **hier:** M unter Hypnose
>>>>> **ccc) Willenserklärung** **<span style="color:red">(-)</span>**
>>>> **bb) Annahme durch M** **<span style="color:red">(-)</span>**
>>> **c) Vertragsschluss** **<span style="color:red">(-)</span>**
>> **2. Zwischenergebnis**
>>Anspruchserwerb **<span style="color:red">(-)</span>**
**II. Ergebnis**
Anspruch H ggü. M aus § 433 II BGB **<span style="color:red">(-)</span>**
##### 3. Formulierungsvorschlag
H könnte gegenüber M einen Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises gemäß § 433 II BGB in Höhe von
5.000 € haben. Dies ist der Fall, wenn H den Anspruch erworben und nicht verloren hat und dieser durchsetzbar ist.
**I. Anspruchserwerb**
H könnte den Kaufpreisanspruch gegenüber M erworben haben.
Voraussetzung hierfür ist, dass zwischen H und M ein Vertrag geschlossen wurde, der inhaltlich ein Kaufvertrag ist und dieser Kaufvertrag wirksam ist.
**1.) Vertragsschluss**
>>H und M könnten einen Vertrag durch Angebot und Annahme geschlossen haben. Dies setzt zwei übereinstimmende Willenserklärungen, Angebot ([**§ 145 BGB**](http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__145.html)) und Annahme ([**§ 147 BGB**](http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__147.html),) voraus.
>>> **a) Angebot durch H**
>>>Laut Sachverhalt enthält das vorgefertigte Schriftstück, das H der M zur Unterschrift vorlegt, die Willenserklärung des H das Kartenspiel für 5.000 € zu verkaufen. Es liegt demnach ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages gemäß [**§ 145 BGB**](http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__145.html) vor.
>>> **b) Annahme durch M**
>>>Durch die Unterzeichnung des Schriftstückes könnte M das Angebot des H angenommen haben.
>>>Voraussetzung dafür ist, dass hierdurch eine Willenserklärung von M abgegeben wurde, die inhaltlich eine Annahme gemäß [**§ 147 BGB**](http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__147.html) darstellt und diese H, ohne zwischenzeitlichen Widerruf, zugegangen ist.
>>>> **aa) Willenserklärung**
>>>>Fraglich ist hier, ob die Unterzeichnung des Schriftstückes durch M eine Willenserklärung darstellt. Dies ist der Fall, wenn sowohl äußerer und innerer Tatbestand einer Willenserklärung vorliegen.
>>>>> **aaa) äußerer Tatbestand**
>>>>>Aus Sicht eines objektiven Dritten (Empfängerhorizont) lässt die Unterzeichnung des Schriftstückes auf eine Annahme des Kaufangebotes durch M schließen. Der äußere Tatbestand der Willenserklärung ist demnach gegeben.
>>>>> **bbb) innerer Tatbestand**
>>>>>Fraglich ist jedoch, ob im vorliegenden Fall auch der innere Tatbestand einer Willenserklärung gegeben ist. Dazu müsste M zunächst mit Handlungswillen gehandelt haben. Dies setzt voraus, dass M den Willen hatte, überhaupt eine Handlung vorzunehmen.
>>>>>Laut Sachverhalt war M hypnotisiert, als sie das Schriftstück unterzeichnete. Unter Hypnose besteht gerade kein Bewusstsein zu handeln. M hatte im Zeitpunkt der Unterzeichnung also gerade nicht den Willen, überhaupt eine Handlung vorzunehmen. M hat folglich nicht mit Handlungswillen gehandelt. Der innere Tatbestand einer Willenserklärung ist demnach nicht gegeben.
>>>>>
>>>>>ccc) Die Unterzeichnung des Schriftstücks durch M stellt keine Willenserklärung dar.
>>>>bb) M hat das Angebot des H nicht angenommen.
>>>c) H und M haben demnach keinen Vertrag geschlossen.
>> **2.) Zwischenergebnis**
>>Der Anspruch ist nicht entstanden.
**II. Ergebnis**
H hat gegenüber M keinen Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises gemäß § 433 II BGB in Höhe von 5.000 €.
Bearbeitet am 2012-10-18 09:27:42 von Franziska Stanzel
ADDITIONS
##### Willenserklärung
DELETIONS
##### Geschäftsfähigkeit
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ADDITIONS
### Fallbeispiel 2 – Hypnosekünstler
##### Geschäftsfähigkeit
##### A. Sachverhalt
Der Hobby-Hypnotiseur (H) ist fest von seiner Begabung überzeugt. Nach einigen kleinen Auftritten mit mäßiger Begeisterung des Publikums, wartet er nun auf den großen Durchbruch bei einer Samstagabend-Talentshow. Der bis dahin sehr aufwendige Lebensstil des H wurde von seiner Mutter (M) finanziert. Nach dem mäßigen Erfolg ihres Sohnes H möchte sie nun, dass er einen gescheiten Beruf erlernt und dreht ihm den Geldhahn zu.
H der weiterhin auf finanzielle Mittel angewiesen ist, sieht keinen anderen Ausweg und hypnotisiert seine Mutter. In diesem Zustand unterschreibt sie ein von H vorgefertigtes Schriftstück, indem er ihr ein unvollständiges Kartenspiel für 5.000 € verkauft. Als M wieder bei vollen Bewusstsein ist, weigert sie sich für das nutzlose Kartenspiel 5.000 € zu bezahlen.
##### B. Frage
Hat H einen Anspruch auf Kaufpreiszahlung?
##### C. Lösung
##### 1. Grafische Skizze
##### 2. Lösungsskizze