Revision [8e21fc4]
Letzte Änderung am 2020-06-16 13:11:02 durch Oksana Neopagitova
ADDITIONS
#### **Fallbeispiele Kaufleute im Sinne des HGB**
##### **Lösung**
**[Zurück zur Übersicht](Unternehmensrecht1)**
DELETIONS
## Fallbeispiele Kaufleute im Sinne des HGB
#### Lösung
>>>>>>>>>>>>>> **[Zurück zur Übersicht](Unternehmensrecht1)**
Revision [9880442]
Bearbeitet am 2020-02-07 16:41:06 von Oksana Neopagitova
ADDITIONS
## Fallbeispiele Kaufleute im Sinne des HGB


| |
| +| **Fall** <br />Der Kunstmalerin K ist die Durchführung einer eigenen Ausstellung in einer bedeutenden Galerie gelungen. Schon bald zeigt sich, dass Ks Vogelfederbilder sich ungeheuer gut verkaufen. Rasch hat K 25 Bilder abgesetzt und dafür 100.000,- eingenommen. Der Rechtspfleger des örtlichen Amtsgerichts fordert sie auf, ihre Firma innerhalb von vier Wochen im Handelsregister eintragen zu lassen, andernfalls müsse K ein Zwangsgeld in Höhe von 1.000,- entrichten. K hält das für rechtswidrig. <br />**Wer hat Recht?**





#### Lösung


| |
| +| K könnte gem. [**§ 29 HGB**](http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__29.html) verpflichtet sein, ihre Firma ins Handelsregister eintragen zu lassen.<br />Dazu müsste K Kaufmann im Sinne des HGB sein.<br />Kaufmann ist gem. [**§ 1 I HGB**](http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__1.html) jeder, der ein Handelsgewerbe betreibt.<br />Ein Handelsgewerbe ist gem. [**§ 1 II HGB**](http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__1.html) jeder Gewerbebetrieb, es sei denn, dass das Unternehmen nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise geführten Betrieb nicht erfordert.<br />Ein Gewerbe ist jede offene, planmäßige, erlaubte, selbständige Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht (Merkformel: OPEGS-F)<br /> * offen = nach außen gerichtete Tätigkeit (+)<br /> * planmäßig = auf Dauer angelegt, für eine Vielzahl von Geschäften (+)<br /> * erlaubt = kein Verstoß gegen die Rechtsordnung (+)<br /> * selbständig = kein Angestellter oder Beamter (+)<br /> * Gewinnerzielungsabsicht (+)<br /> * kein Freiberufler (-)<br />**Ergebnis**<br />K ist Künstlerin und zählt somit zu den klassischen Freiberuflern.<br />K betreibt folglich **kein** Gewerbe. Sie ist somit auch **kein** Kaufmann und damit nicht gem. [**§ 29 HGB**](http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__29.html) verpflichtet, sich ins Handelsregister eintragen zu müssen.




>>>>>>>>>>>>>> **[Zurück zur Übersicht](Unternehmensrecht1)**
DELETIONS
## Fallbeispiele Kaufleute im Sinne des HGB
| |
| -| **Fall** <br />Der Kunstmalerin K ist die Durchführung einer eigenen Ausstellung in einer bedeutenden Galerie gelungen. Schon bald zeigt sich, dass Ks Vogelfederbilder sich ungeheuer gut verkaufen. Rasch hat K 25 Bilder abgesetzt und dafür 100.000,- eingenommen. Der Rechtspfleger des örtlichen Amtsgerichts fordert sie auf, ihre Firma innerhalb von vier Wochen im Handelsregister eintragen zu lassen, andernfalls müsse K ein Zwangsgeld in Höhe von 1.000,- entrichten. K hält das für rechtswidrig. <br />**Wer hat Recht?**
#### Lösung
| |
| -| K könnte gem. [**§ 29 HGB**](http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__29.html) verpflichtet sein, ihre Firma ins Handelsregister eintragen zu lassen.<br />Dazu müsste K Kaufmann im Sinne des HGB sein.<br />Kaufmann ist gem. [**§ 1 I HGB**](http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__1.html) jeder, der ein Handelsgewerbe betreibt.<br />Ein Handelsgewerbe ist gem. [**§ 1 II HGB**](http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__1.html) jeder Gewerbebetrieb, es sei denn, dass das Unternehmen nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise geführten Betrieb nicht erfordert.<br />Ein Gewerbe ist jede offene, planmäßige, erlaubte, selbständige Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht (Merkformel: OPEGS-F)<br /> * offen = nach außen gerichtete Tätigkeit (+)<br /> * planmäßig = auf Dauer angelegt, für eine Vielzahl von Geschäften (+)<br /> * erlaubt = kein Verstoß gegen die Rechtsordnung (+)<br /> * selbständig = kein Angestellter oder Beamter (+)<br /> * Gewinnerzielungsabsicht (+)<br /> * kein Freiberufler (-)<br />**Ergebnis**<br />K ist Künstlerin und zählt somit zu den klassischen Freiberuflern.<br />K betreibt folglich **kein** Gewerbe. Sie ist somit auch **kein** Kaufmann und damit nicht gem. [**§ 29 HGB**](http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__29.html) verpflichtet, sich ins Handelsregister eintragen zu müssen.

>>>>>>>>>>>>>> **[Zurück zur Übersicht](Unternehmensrecht1)**
***
CategoryUR1Faelle
Revision [67b5104]
Bearbeitet am 2013-10-02 09:58:44 von AnnegretMordhorst
Revision [a58b8cc]
Bearbeitet am 2013-09-30 16:00:39 von Jorina Lossau
ADDITIONS
## Fallbeispiele Kaufleute im Sinne des HGB
| |
| +| **Fall** <br />Der Kunstmalerin K ist die Durchführung einer eigenen Ausstellung in einer bedeutenden Galerie gelungen. Schon bald zeigt sich, dass Ks Vogelfederbilder sich ungeheuer gut verkaufen. Rasch hat K 25 Bilder abgesetzt und dafür 100.000,- eingenommen. Der Rechtspfleger des örtlichen Amtsgerichts fordert sie auf, ihre Firma innerhalb von vier Wochen im Handelsregister eintragen zu lassen, andernfalls müsse K ein Zwangsgeld in Höhe von 1.000,- entrichten. K hält das für rechtswidrig. <br />**Wer hat Recht?**
#### Lösung
| |
| +| K könnte gem. [**§ 29 HGB**](http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__29.html) verpflichtet sein, ihre Firma ins Handelsregister eintragen zu lassen.<br />Dazu müsste K Kaufmann im Sinne des HGB sein.<br />Kaufmann ist gem. [**§ 1 I HGB**](http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__1.html) jeder, der ein Handelsgewerbe betreibt.<br />Ein Handelsgewerbe ist gem. [**§ 1 II HGB**](http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__1.html) jeder Gewerbebetrieb, es sei denn, dass das Unternehmen nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise geführten Betrieb nicht erfordert.<br />Ein Gewerbe ist jede offene, planmäßige, erlaubte, selbständige Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht (Merkformel: OPEGS-F)<br /> * offen = nach außen gerichtete Tätigkeit (+)<br /> * planmäßig = auf Dauer angelegt, für eine Vielzahl von Geschäften (+)<br /> * erlaubt = kein Verstoß gegen die Rechtsordnung (+)<br /> * selbständig = kein Angestellter oder Beamter (+)<br /> * Gewinnerzielungsabsicht (+)<br /> * kein Freiberufler (-)<br />**Ergebnis**<br />K ist Künstlerin und zählt somit zu den klassischen Freiberuflern.<br />K betreibt folglich **kein** Gewerbe. Sie ist somit auch **kein** Kaufmann und damit nicht gem. [**§ 29 HGB**](http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__29.html) verpflichtet, sich ins Handelsregister eintragen zu müssen.

>>>>>>>>>>>>>> **[Zurück zur Übersicht](Unternehmensrecht1)**
DELETIONS
### Fall zu Kaufleute im Sinne des HGB
#### A. Sachverhalt
Der Kunstmalerin K ist die Durchführung einer eigenen Ausstellung in einer bedeutenden Galerie gelungen. Schon bald zeigt sich, dass Ks Vogelfederbilder sich ungeheuer gut verkaufen. Rasch hat K 25 Bilder abgesetzt und dafür 100.000,- eingenommen. Der Rechtspfleger des örtlichen Amtsgerichts fordert sie auf, ihre Firma innerhalb von vier Wochen im Handelsregister eintragen zu lassen, andernfalls müsse K ein Zwangsgeld in Höhe von 1.000,- entrichten. K hält das für rechtswidrig.
#### B. Frage Wer hat Recht?
#### C. Lösung
K könnte gem. [**§ 29 HGB**](http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__29.html) verpflichtet sein, ihre Firma ins Handelsregister eintragen zu lassen.
Dazu müsste K Kaufmann im Sinne des HGB sein.
Kaufmann ist gem. [**§ 1 I HGB**](http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__1.html) jeder, der ein Handelsgewerbe betreibt.
Ein Handelsgewerbe ist gem. [**§ 1 II HGB**](http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__1.html) jeder Gewerbebetrieb, es sei denn, dass das Unternehmen nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise geführten Betrieb nicht erfordert.
Ein Gewerbe ist jede offene, planmäßige, erlaubte, selbständige Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht (Merkformel: OPEGS-F)
>>* offen = nach außen gerichtete Tätigkeit (+)
>>* planmäßig = auf Dauer angelegt, für eine Vielzahl von Geschäften (+)
>>* erlaubt = kein Verstoß gegen die Rechtsordnung (+)
>>* selbständig = kein Angestellter oder Beamter (+)
>>* Gewinnerzielungsabsicht (+)
>>* kein Freiberufler (-)
#### D. Ergebnis
K ist Künstlerin und zählt somit zu den klassischen Freiberuflern.
K betreibt folglich **kein** Gewerbe. Sie ist somit auch **kein** Kaufmann und damit nicht gem. [**§ 29 HGB**](http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__29.html) verpflichtet, sich ins Handelsregister eintragen zu müssen.
>>>>>> **[Zurück zur Übersicht](Unternehmensrecht1)**
Revision [f1270bc]
Bearbeitet am 2013-09-17 11:18:06 von AnnegretMordhorst
ADDITIONS
#### B. Frage Wer hat Recht?
DELETIONS
#### B. Frage: Wer hat Recht?
Revision [51325b4]
Bearbeitet am 2013-09-08 20:57:29 von AnnegretMordhorst
ADDITIONS
>>>>>> **[Zurück zur Übersicht](Unternehmensrecht1)**
***
CategoryUR1Faelle
Revision [850a3fc]
Bearbeitet am 2013-08-21 08:52:44 von AnnegretMordhorst
ADDITIONS
#### A. Sachverhalt
#### B. Frage: Wer hat Recht?
#### C. Lösung
Dazu müsste K Kaufmann im Sinne des HGB sein.
#### D. Ergebnis
DELETIONS
Wer hat Recht?
#### Lösung
Dazu K müsste Kaufmann im Sinne des HGB sein.
Revision [f0e5aaf]
Bearbeitet am 2013-06-25 10:27:24 von ChristianeUri
ADDITIONS
K ist Künstlerin und zählt somit zu den klassischen Freiberuflern.
DELETIONS
A ist Künstlerin und zählt somit zu den klassischen Freiberuflern
Revision [73bc1af]
Bearbeitet am 2013-06-24 20:37:57 von ChristianeUri
ADDITIONS
K betreibt folglich **kein** Gewerbe. Sie ist somit auch **kein** Kaufmann und damit nicht gem. [**§ 29 HGB**](http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__29.html) verpflichtet, sich ins Handelsregister eintragen zu müssen.
DELETIONS
K betreibt folglich kein Gewerbe, sie ist somit auch kein Kaufmann und damit nicht gem. [**§ 29 HGB**](http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__29.html) verpflichtet, sich ins Handelsregister eintragen zu müssen.
Revision [9c67d6d]
Die älteste bekannte Version dieser Seite wurde von IgorBauer am 2013-06-24 19:10:25 erstellt
ADDITIONS
### Fall zu Kaufleute im Sinne des HGB
Der Kunstmalerin K ist die Durchführung einer eigenen Ausstellung in einer bedeutenden Galerie gelungen. Schon bald zeigt sich, dass Ks Vogelfederbilder sich ungeheuer gut verkaufen. Rasch hat K 25 Bilder abgesetzt und dafür 100.000,- eingenommen. Der Rechtspfleger des örtlichen Amtsgerichts fordert sie auf, ihre Firma innerhalb von vier Wochen im Handelsregister eintragen zu lassen, andernfalls müsse K ein Zwangsgeld in Höhe von 1.000,- entrichten. K hält das für rechtswidrig.
Wer hat Recht?
#### Lösung
K könnte gem. [**§ 29 HGB**](http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__29.html) verpflichtet sein, ihre Firma ins Handelsregister eintragen zu lassen.
Dazu K müsste Kaufmann im Sinne des HGB sein.
Kaufmann ist gem. [**§ 1 I HGB**](http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__1.html) jeder, der ein Handelsgewerbe betreibt.
Ein Handelsgewerbe ist gem. [**§ 1 II HGB**](http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__1.html) jeder Gewerbebetrieb, es sei denn, dass das Unternehmen nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise geführten Betrieb nicht erfordert.
Ein Gewerbe ist jede offene, planmäßige, erlaubte, selbständige Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht (Merkformel: OPEGS-F)
>>* offen = nach außen gerichtete Tätigkeit (+)
>>* planmäßig = auf Dauer angelegt, für eine Vielzahl von Geschäften (+)
>>* erlaubt = kein Verstoß gegen die Rechtsordnung (+)
>>* selbständig = kein Angestellter oder Beamter (+)
>>* Gewinnerzielungsabsicht (+)
>>* kein Freiberufler (-)
A ist Künstlerin und zählt somit zu den klassischen Freiberuflern
K betreibt folglich kein Gewerbe, sie ist somit auch kein Kaufmann und damit nicht gem. [**§ 29 HGB**](http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__29.html) verpflichtet, sich ins Handelsregister eintragen zu müssen.