Revision [c5307d5]
Letzte Änderung am 2020-02-24 20:33:37 durch Oksana Neopagitova
ADDITIONS
## Verwaltungsakt [**§ 35 VwVfG**](http://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__35.html)

**A. Bedeutung des Verwaltungsaktes:**


Dieser ist das klassische Instrument des deutschen Verwaltungsrechts. Er erfasst Einzelmaßnahmen der Verwaltung, die bestimmten gemeinsamen Rechtsregeln unterworfen werden. Dies sind genauer in [**§ 35 VwVfG **](http://www.gesetze-im-internet.de//__35.html)geregelt. Hiernach ist jede Regelung, welche durch eine Behörde auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts erlassen wird und deren Rechtswirkung sich nach außen hin entfaltet als Verwaltungsakt zu definieren. Zudem muss diese Regelung einen konkreten Einzelfall betreffen. Details zu den einzelnen Voraussetzungen sind [hier](VoraussetzungenVA) zu finden.

**B. Aufbau:**

>>* Rubrum, dieser enthält die den VA erlassene Behörde und den Adressat der Maßnahme
>>* Tenor, dieser enthält die eigentliche Regelung
>>* Begründung nach [**§ 39 VwVfG**](http://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__39.html)


**C. Besonderheiten: Nebenbestimmungen**

Diese ergänzen die Regelung und sind im [**§ 36 VwVfG**](http://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__36.html) geregelt.
Bei den Nebenbestimmungen werden **zwei Arten** unterschieden:

>>1) unselbstständige Nebenbestimmungen
>>2) selbstständige Nebenbestimmungen

Bespiele für Nebenbestimmungen:

Bedingungen, Befristungen, Widerrufsvorbehalte oder sonstige

**D. Sonderfall: Modifizierende Auflage**
DELETIONS
## Verwaltungsakt [**§ 35 VwVfG**](http://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__35.html)

**A. Bedeutung des Verwaltungsaktes:**
Dieser ist das klassische Instrument des deutschen Verwaltungsrechts. Er erfasst Einzelmaßnahmen der Verwaltung, die bestimmten gemeinsamen Rechtsregeln unterworfen werden. Dies sind genauer in [**§ 35 VwVfG **](http://www.gesetze-im-internet.de//__35.html)geregelt. Hiernach ist jede Regelung, welche durch eine Behörde auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts erlassen wird und deren Rechtswirkung sich nach außen hin entfaltet als Verwaltungsakt zu definieren. Zudem muss diese Regelung einen konkreten Einzelfall betreffen. Details zu den einzelnen Voraussetzungen sind [hier](VoraussetzungenVA) zu finden.
**B. Aufbau:**
>>* Rubrum, dieser enthält die den VA erlassene Behörde und den Adressat der Maßnahme
>>* Tenor, dieser enthält die eigentliche Regelung
>>* Begründung nach [**§ 39 VwVfG**](http://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__39.html)
**C. Besonderheiten: Nebenbestimmungen**
Diese ergänzen die Regelung und sind im [**§ 36 VwVfG**](http://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__36.html) geregelt.
Bei den Nebenbestimmungen werden **zwei Arten** unterschieden:
>>1) unselbstständige Nebenbestimmungen
>>2) selbstständige Nebenbestimmungen
Bespiele für Nebenbestimmungen:
Bedingungen, Befristungen, Widerrufsvorbehalte oder sonstige
**D. Sonderfall: Modifizierende Auflage**
***
CategoryVerwaltungsrechtImStudium
Revision [990a48e]
Bearbeitet am 2013-02-20 18:05:15 von SteffenNicolaus
ADDITIONS
**D. Sonderfall: Modifizierende Auflage**
DELETIONS
**D. Sonderfall: modifizierende Auflage**
Revision [0f285e2]
Bearbeitet am 2012-11-11 19:22:10 von AnnegretMordhorst
ADDITIONS
Dieser ist das klassische Instrument des deutschen Verwaltungsrechts. Er erfasst Einzelmaßnahmen der Verwaltung, die bestimmten gemeinsamen Rechtsregeln unterworfen werden. Dies sind genauer in [**§ 35 VwVfG **](http://www.gesetze-im-internet.de//__35.html)geregelt. Hiernach ist jede Regelung, welche durch eine Behörde auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts erlassen wird und deren Rechtswirkung sich nach außen hin entfaltet als Verwaltungsakt zu definieren. Zudem muss diese Regelung einen konkreten Einzelfall betreffen. Details zu den einzelnen Voraussetzungen sind [hier](VoraussetzungenVA) zu finden.
DELETIONS
Dieser ist das klassische Instrument des deutschen Verwaltungsrechts. Er erfasst Einzelmaßnahmen der Verwaltung, die bestimmten gemeinsamen Rechtsregeln unterworfen werden. Dies ist genauer in [**§ 35 VwVfG **](http://www.gesetze-im-internet.de//__35.html)geregelt. Hiernach ist jede Regelung, welche durch eine Behörde auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts erlassen wird und deren Rechtswirkung sich nach außen hin entfaltet als Verwaltungsakt zu definieren. Zudem muss diese Regelung einen konkreten Einzelfall betreffen.
Revision [aec49f7]
Bearbeitet am 2012-02-26 19:25:38 von AnnegretMordhorst
ADDITIONS
**A. Bedeutung des Verwaltungsaktes:**
**B. Aufbau:**
**C. Besonderheiten: Nebenbestimmungen**
Bei den Nebenbestimmungen werden **zwei Arten** unterschieden:
Bespiele für Nebenbestimmungen:
Bedingungen, Befristungen, Widerrufsvorbehalte oder sonstige
**D. Sonderfall: modifizierende Auflage**
DELETIONS
**Bedeutung des Verwaltungsaktes:**

**Aufbau :**
**Besonserheiten : Nebenbestimmungen**
Bei den Nebenbestimmungen werden **zwei Arten** unterschieden :
Bespiele für Nebenbestimmungen : >>Bedingungen, Befristungen, Widerrufsvorbehalte oder sonstige<<
**Sonderfall :** modifizierende Auflage
Revision [2a5f6c3]
Bearbeitet am 2011-10-18 20:44:21 von AnnegretMordhorst
ADDITIONS

Dieser ist das klassische Instrument des deutschen Verwaltungsrechts. Er erfasst Einzelmaßnahmen der Verwaltung, die bestimmten gemeinsamen Rechtsregeln unterworfen werden. Dies ist genauer in [**§ 35 VwVfG **](http://www.gesetze-im-internet.de//__35.html)geregelt. Hiernach ist jede Regelung, welche durch eine Behörde auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts erlassen wird und deren Rechtswirkung sich nach außen hin entfaltet als Verwaltungsakt zu definieren. Zudem muss diese Regelung einen konkreten Einzelfall betreffen.
>>* Rubrum, dieser enthält die den VA erlassene Behörde und den Adressat der Maßnahme
>>1) unselbstständige Nebenbestimmungen
DELETIONS
>>
Dieser ist das klassische Instrument des deutschen Verwaltungsrecht. Er erfasst Einzelmaßnahmen der Verwaltung, die bestimmten gemeinsamen Rechtsregeln unterworfen werden.Dies ist genauer in [**§ 35 VwVfG **](http://www.gesetze-im-internet.de//__35.html)geregelt hiernach ist jede Regelung, welche durch eine Behörde auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts erlassen wird und deren Rechtswirkung sich nach außen hin entfaltet als Verwaltungsakt zu definieren. Zudem muss diese Regelung einen konkreten Einzelfall betreffen.
>>* Rubrum, dieser enthält die den VA erlassene Behörd und den Adressat der Maßnahme
>>1) unselbstständige Nebenbestimmung
Revision [057f839]
Bearbeitet am 2011-04-11 11:18:36 von MichaelWiegandMueller
ADDITIONS
Bespiele für Nebenbestimmungen : >>Bedingungen, Befristungen, Widerrufsvorbehalte oder sonstige<<
DELETIONS
Bespiele für Nebenbestimmungen : >>Bedingungen, Befristungen, Widerrufsvorbehalt oder sonstige<<
Revision [f9f553e]
Bearbeitet am 2011-03-04 19:24:16 von MichaelWiegandMueller
ADDITIONS
**Sonderfall :** modifizierende Auflage
***
CategoryVerwaltungsrechtImStudium
DELETIONS
**Sonderfall :** modifizierende Auflage
Revision [1347c19]
Bearbeitet am 2011-03-01 10:20:37 von AnnegretMordhorst
ADDITIONS
Bespiele für Nebenbestimmungen : >>Bedingungen, Befristungen, Widerrufsvorbehalt oder sonstige<<
DELETIONS
**Arten von Verwaltungsakten :**
Bespiele für Nebenbestimmungen können sein, Bedingungen, Befristungen, Widerrufsvorbehalt oder sonstige.
Revision [f002d45]
Die älteste bekannte Version dieser Seite wurde von AnnegretMordhorst am 2011-02-17 17:44:44 erstellt
ADDITIONS
## Verwaltungsakt [**§ 35 VwVfG**](http://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__35.html)
>>
**Bedeutung des Verwaltungsaktes:**
Dieser ist das klassische Instrument des deutschen Verwaltungsrecht. Er erfasst Einzelmaßnahmen der Verwaltung, die bestimmten gemeinsamen Rechtsregeln unterworfen werden.Dies ist genauer in [**§ 35 VwVfG **](http://www.gesetze-im-internet.de//__35.html)geregelt hiernach ist jede Regelung, welche durch eine Behörde auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts erlassen wird und deren Rechtswirkung sich nach außen hin entfaltet als Verwaltungsakt zu definieren. Zudem muss diese Regelung einen konkreten Einzelfall betreffen.

**Aufbau :**
>>* Rubrum, dieser enthält die den VA erlassene Behörd und den Adressat der Maßnahme
>>* Tenor, dieser enthält die eigentliche Regelung
>>* Begründung nach [**§ 39 VwVfG**](http://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__39.html)
**Arten von Verwaltungsakten :**
**Besonserheiten : Nebenbestimmungen**
Diese ergänzen die Regelung und sind im [**§ 36 VwVfG**](http://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__36.html) geregelt.
Bei den Nebenbestimmungen werden **zwei Arten** unterschieden :
>>1) unselbstständige Nebenbestimmung
>>2) selbstständige Nebenbestimmungen
Bespiele für Nebenbestimmungen können sein, Bedingungen, Befristungen, Widerrufsvorbehalt oder sonstige.
**Sonderfall :** modifizierende Auflage